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28.06.2012

1. Lesung Betreuungsgeldgesetz

Rede Markus Grübel MdB im Bundestag am 27. Juni 2012

Markus Grübel (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Dinge hatten wir 2007 den Menschen in Deutschland versprochen:

Erstens. Wir bauen massiv die Betreuungsplätze aus, und der Bund unterstützt diesen Ausbau, was sowohl die Investitionen als auch die Betriebskosten angeht.

Zweitens: den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013.

Drittens: die Einführung eines Betreuungsgeldes im Jahr 2013.

Diese drei Dinge - der Ausbau der Betreuungsplätze, die Schaffung des Rechtsanspruchs und die Einführung des Betreuungsgeldes - gehören zusammen. Sie sind zwei Seiten ein und derselben Medaille und stehen für eine zeitgemäße Familienpolitik, die den Eltern ein Wahlrecht ermöglicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Kollegin Gruß hat es als „Freiheit“ umschrieben; man könnte auch „Wahlfreiheit“ sagen.

Den engen Zusammenhang beider Leistungen hat die Koalition 2008 im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben. Viele, die jetzt hier so kritisch über das Betreuungsgeld reden, haben damals zugestimmt. Der Bund hat sich nämlich damals in Absprache mit den Ländern und Gemeinden entschieden, auch die Unterstützung von Eltern bei der Betreuung von Ein- und Zweijährigen zu seiner Aufgabe zu machen. Man hat sich entschieden, es auf zwei Wegen zu machen: entweder mit einer Sachleistung - 1 000 Euro im Monat für einen subventionierten Betreuungsplatz - oder eben mit einer Geldleistung von jetzt 100 bzw. 150 Euro im Monat, mit der Eltern entweder eine Betreuung organisieren können oder sie selbst durchführen können. Das haben wir in § 16 Abs. 5 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - festgeschrieben. Da steht es, Frau Ziegler. Sie waren damals nicht dabei; Sie waren noch nicht im Bundestag. Aber die Kollegen rechts und links von Ihnen - das kann ich Ihnen versichern - haben dem damals beide zugestimmt.

(Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Weil genauso eine Erpressung vorlag wie jetzt!)

- Auch Sie, Frau Rupprecht.

(Weiterer Zuruf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) - Gegenruf des Abg. Volker Kauder (CDU/CSU): Peter Struck hat Sie erpresst? Peter Struck hat niemanden erpresst!)

Die Regelung ist mit der Regelung in der sozialen Pflegeversicherung vergleichbar: Auch da haben wir mit der stationären Pflege eine Sachleistung und mit der ambulanten Pflege eine Geldleistung. Hier kommt keiner auf die Idee, zu sagen, dass diese Geldleistung eine Fernhalteprämie sei oder dass die Pflege zu Hause durch Familienangehörige schlecht sei und verhindert werden müsse. Die Familien sind dankbar, dass sie unterstützt werden, genauso, wie sie für die Wahlfreiheit dankbar sein können, wenn das Betreuungsgeld eingeführt ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Familien müssen sich eben nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild anpassen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der Staat akzeptiert, dass Familien in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie ihr Leben leben wollen.

(Dagmar Ziegler (SPD): Das macht er auch ohne die 100 Euro! Das akzeptiert der Staat doch auch so!)

Wenn man sich diese vergiftete, ideologische Diskussion ums Betreuungsgeld anhört,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU ‑ Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)

dann könnte man geradezu meinen, wir wollten mit dem Geld eine terroristische Gemeinschaft unterstützen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP - Caren Marks (SPD): Da muss die FDP heftig lachen!)

Nein, wir unterstützen Familien mit sehr kleinen Kindern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, jedes Kind, jede Familie ist anders. Die Frage nach der optimalen Betreuung kann daher nicht einheitlich beantwortet werden. Da ist es wichtig und richtig, wenn der Staat alle Formen der Kleinkindbetreuung unterstützt, egal ob sie von Eltern, von Großeltern, in der Krippe oder von Tagespflegepersonen übernommen wird.

Statt sich mit der Idee, die hinter dem Betreuungsgeld steht, inhaltlich auseinanderzusetzen, wird in einer oberflächlichen Diskussion immer wieder behauptet: Frauen werden ferngehalten, erwerbstätig zu sein, oder den Kindern ‑ das haben die Linken gesagt ‑ werden Bildungschancen vorenthalten. Beides ist schlicht falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dagmar Ziegler (SPD): Das stimmt!)

Das Betreuungsgeld ist nicht an den Verzicht von Erwerbstätigkeit geknüpft.

(Caren Marks (SPD): Das macht es jetzt aber nicht besser!)

Was die frühkindliche Bildung betrifft: Es ärgert mich zunehmend, mir immer wieder anhören zu müssen, dass Eltern ihren Kindern Bildungschancen vorenthalten, wenn sie nicht in eine Krippe kommen. Noch vor fünf oder zehn Jahren waren Krippenplätze ‑ zumindest im Westen Deutschlands ‑ selten, aber auch aus diesen Kindern konnte etwas werden.

Wir haben den Ausbau der Krippenplätze gefördert und unterstützt. Aber man kann schlichtweg nicht sagen, dass es bei einem einjährigen Kind für die weitere Entwicklung entscheidend ist, ob es vom Vater oder der Mutter oder in einer Krippe erzogen wird. Dies ist nachweislich falsch; denn bei kleinen Kindern geht es um Bindung; Bindung steht bei ein- bis zweijährigen Kindern im Vordergrund. Die erste Bindung eines Kindes ist in der Regel die an die Eltern oder an eine feste Bezugsperson, ob es Oma oder Opa ist.

(Caren Marks (SPD): Bei der Nanny geht es doch aber auch!)

Diese familiennahe oder familiäre Betreuung ist der institutionellen Betreuung zumindest gleichwertig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn Eltern Zuwendung, Erziehung und Betreuung vernachlässigen, dann ist keine Frage, dass das eine andere Situation ist. Aber wir müssen doch sehen, was Ausnahme und was Regel ist.

Es wurde immer wieder auf die OECD-Studie zu Arbeitsplätzen für Migranten hingewiesen. Für die Einführung des Betreuungsgeldes in Deutschland hat diese Studie überhaupt keine Aussagekraft. Die Studie plädiert in Bezug auf Norwegen dafür, dass für dreijährige Kinder kein Betreuungsgeld mehr gezahlt werden soll. Wir aber wollen in Deutschland das Betreuungsgeld für ein- und zweijährige Kinder einführen, erfüllen also die Forderungen der Studie. Dies ist auf Seite 196 nachzulesen. Man sollte also nicht nur die Überschriften lesen.

Gleich wichtig wie die familiennahe oder familiäre Betreuung ist der Ausbau der Kita-Plätze. Wir haben das im Jahr 2007 gemeinsam beschlossen, und es ist immer noch richtig und wichtig. Noch nie wurden so viele Kinderbetreuungsplätze geschaffen wie seit 2007 unter den Ministerinnen von der Leyen und Schröder. Das wird vom Bund mit Geld massiv gefördert; wir werden jetzt noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Diesmal kommt das Geld ‑ die Investitionskosten für einen Kita-Platz betragen 12 000 Euro ‑ aber auch bei den Kommunen an. Ich denke hier an das rot-grüne Tagesbetreuungsausbaugesetz. Auf das Geld warten die Kommunen noch heute. Ich habe bis heute noch keinen Bürgermeister getroffen, der gesagt hat, er hätte dieses Geld bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Marks (SPD): Dann treffen Sie die falschen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Umfrage des Magazin Stern im April hat ergeben, dass in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen eine Mehrheit für das Betreuungsgeld ist. Bei den anderen Altersstufen sieht es anders aus. Diese Altersstufe ist aber vielleicht die wichtigste, wenn es um die Entscheidung für Kinder geht. Lassen wir doch die jungen Eltern selbst entscheiden, welche Betreuungsform sie für ihre Kinder wählen! Lassen Sie uns jede Entscheidung der Eltern akzeptieren und finanziell unterstützen!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Caren Marks (SPD): Wahrscheinlich haben sie EnBW-Anteile gekauft mit dem Geld!)

 

 
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