2./3 Lesung Wehrrechtsänderungsgesetz
Markus Grübel (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute wohl in der eher seltenen Situation, zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 als Mitglied des Verteidigungsausschusses und gleichzeitig als Mitglied des Familienausschusses reden zu können.
Wir haben den Sachverhalt lange diskutiert. Er war im Koalitionsvertrag angekündigt, und am 26. März 2010 haben die Bundesminister zu Guttenberg und Schröder den Fraktionen den entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Die Minister hatten auch in der Regierungsbefragung jedermann die Möglichkeit gegeben, Fragen zum Gesetzentwurf zu stellen. - Ich möchte noch anmerken: Frau Bundesministerin Schröder ist gerade bei der Jugend- und Familienministerkonferenz, und ich denke, es ist wichtig, dass sie dort ist.
Wie ist die Ausgangslage? - Die aktuell günstige Sicherheitslage in Europa erlaubt eine Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate.
(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: "Aktuell günstige Sicherheitslage in Europa"? Von Freunden umzingelt!)
Diese Reduzierung ist so maßvoll, dass sie die Vorzüge des Wehrdienstes nicht unverantwortlich gefährdet. Auch in sechs Monaten können Wehrdienstleistende die militärischen Grundfertigkeiten erlernen, wenn der Dienst sinnvoll ausgestaltet wird. Die Verkürzung des Grundwehrdienstes um ein Drittel hat auch die Reduzierung der Dienstzeit beim Zivildienst zur Folge. Dabei werden ähnliche Fragen zu beantworten sein: Wie können wir weiterhin einen qualitativ hochwertigen Zivildienst anbieten, und wie können wir verhindern, dass bei einer kürzeren Dienstzeit bei jungen Männern biografische Lücken entstehen?
Mit der Verkürzung auf sechs Monate haben auch viele Verbände, Einsatzstellen und Träger die Befürchtung verbunden, dass der Zivildienst in wichtigen Bereichen, zum Beispiel bei der Betreuung Behinderter und Pflegebedürftiger und bei den Rettungsdiensten, negative Folgen haben könnte und nicht mehr durchführbar ist. Die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes ist deshalb das geeignete und richtige Instrument. Das hat auch die Anhörung ergeben.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, waren Sie in der Anhörung?)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Caritas, Diakonie, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Rote Kreuz und andere angehören, hat sich im April in einem Schreiben für die freiwillige Verlängerung ausgesprochen. Nur eine kleine Minderheit lehnt die freiwillige Verlängerung ab, und zwar aufgrund einer grundsätzlichen Ablehnung der Wehrpflicht und des Zivildienstes. Viele Zivildienstleistende haben sich eine solche freiwillige Verlängerung gewünscht. Es gibt empirische Erhebungen, die diese Forderungen bestätigen. Das hat Professor Becker in der Anhörung vorgetragen. Wir gehen davon aus, dass rund ein Drittel der Zivildienstleistenden, also rund 30 000 junge Männer, künftig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Künftig wird es also möglich sein, im Anschluss an den Pflichtzivildienst einen freiwilligen zusätzlichen Zivildienst von drei bis sechs Monaten zu leisten. Es gibt also Z 6, 9, 10, 11 und 12. Im freiwilligen zusätzlichen Zivildienst hat der junge Mann weitgehend die Rechtsstellung eines Zivildienstleistenden, das heißt, er ist ebenso gut versichert, arbeitsrechtlich geschützt und sozial abgefedert. Andererseits haben wir durch den Wegfall der Strafvorschriften den freiwilligen Charakter dieses Dienstes hervorgehoben.
Wir haben nach den Ausschussberatungen und der Anhörung noch eine Änderung vorgenommen und die sogenannten Ausgangsbeschränkungen als Disziplinarmaßnahmen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Es ist schön, dass diesem Änderungsantrag alle Fraktionen, auch die Linken, zugestimmt haben. Das ist in diesem Hohen Hause nicht oft der Fall. In der Anhörung, im Ausschuss und im Plenum hat insbesondere die SPD immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen. Vielleicht ist es der SPD jetzt möglich, dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen.
Die absolute Freiwilligkeit ist also gewährleistet. Wir haben das noch unterstrichen, indem die Verlängerung jederzeit beendet werden kann. Die Lebenshilfe hat uns darauf hingewiesen, dass eine Kündigungsfrist von zwei Wochen für organisatorische Maßnahmen sinnvoll wäre. Wir wollen aber die Freiwilligkeit so beibehalten wie vorgesehen.
Wir haben das Ganze auch sehr bürokratiearm umgesetzt; denn für einen jungen Mann im Zivildienstverhältnis ist keine Abmeldung bei den Sozialversicherungen oder eine Neuanmeldung nötig. Im Grunde bleibt es beim Zivildienst.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Die Opposition hat immer wieder gesagt, dass wir einen neuen Bereich von Lohndumping schaffen oder die Ausbeutung von jungen Männern fördern, die den freiwilligen zusätzlichen Zivildienst leisten. Es wurde darauf hingewiesen, dass Stundenlöhne von 3 bis 4 Euro gezahlt werden. Diese Zahl ist falsch. Ich weiß nicht, woher Sie diese Zahl haben. Unter Berücksichtigung aller Punkte, zum Beispiel der Beiträge zur Sozialversicherung, der Heilfürsorge und des Mobilitätszuschlags, kommen wir auf 5,80 Euro pro Stunde. Ich denke, das ist ein durchaus angemessener Sold für einen Freiwilligendienst.
Nun gilt es, den verkürzten Wehr- und Zivildienst erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Die Diskussion über die Wehrpflicht und damit auch über die Zukunft des Zivildienstes wird uns erhalten bleiben. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, begründet die Wehrpflicht und räumt das Recht auf den Zivildienst ein. Sie sieht die Beteiligung an kollektiven Sicherheitssystemen zur Wahrung des Friedens vor; zu nennen sind UN- oder NATO-Einsätze. Des Weiteren regelt sie die Aufstellung von Streitkräften. Sie gibt uns aber auch die Vorgabe, die Schulden zu begrenzen. Wir müssen künftig für einen schonenden Ausgleich zwischen den verschiedenen Anforderungen unserer Verfassung sorgen.
Für uns ist die Wehrpflicht ein hohes Gut. Die Entscheidung, die wir zu treffen haben, hat sicherheitspolitische, gesellschaftspolitische und haushaltspolitische Aspekte. Diese Diskussion werden wir nun ergebnisoffen auf der Grundlage unserer Verfassung, unserer Werte und Grundsätze sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Strukturkommission führen. Darum ist es auch sinnvoll, jetzt das Wehrrechtsänderungsgesetz zu verabschieden. Damit besteht kurz- und mittelfristig Planungssicherheit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Rede im Deutschen Bundestag zum Wehrrechtsänderungsgesetz
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Vor 32 Jahren, am 1. Juli 1978, habe ich meinen Wehrdienst bei der Bundeswehr angetreten. Ich habe Wehrdienst aus Gewissensgründen geleistet. Andere haben sich für den Zivildienst entschieden. Ich glaube, beide Positionen hatten und haben unser vollstes Verständnis verdient. Ob Wehr- oder Zivildienst, hier leisten junge Männer einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft, und dies verdient unser aller Respekt.
Die Bundeswehr ist eine Wehrpflichtarmee. Wehrpflichtige prägen den Charakter unserer demokratischen Streitkräfte seit ihrer Gründung. Zusammen mit dem Instrument der Inneren Führung, dem Staatsbürger in Uniform, hat der beständige personelle Austausch zwischen Gesellschaft und Armee dafür gesorgt, dass unsere Bundeswehr fest in der Mitte unserer demokratischen Gesellschaft verankert ist.
Die Erfahrungen der Länder, die die Wehrpflicht abgeschafft haben, sind nicht so berauschend. In Frankreich zum Beispiel kann man beobachten, dass sich die Armee stückweise von der Gesellschaft entfernt.
Das Kernargument für die Wehrpflicht und den Wehrdienst ist die Sicherstellung der Landesverteidigung. Zugleich ist die Wehrpflicht ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit junger Menschen und in die Lebensplanung der jungen Männer.
Daher müssen wir immer wieder aufs Neue abwägen, wie weit und wie lange wir die Freiheit der jungen Männer einschränken. Dieser Grundfrage trägt die geplante Verkürzung des Wehrdienstes Rechnung. Die aktuell günstige Sicherheitslage in Europa erlaubt den Schritt hin zu W 6. Dieser Schritt ist so maßvoll, dass er die Vorzüge des Wehrdienstes nicht unverantwortlich gefährdet. Auch in sechs Monaten können junge Männer einen sinnvollen Wehrdienst leisten und militärische Grundfertigkeiten erlernen. Voraussetzung ist, dass dieser Dienst sinnvoll ausgestaltet wird.
Wir wollen, dass W 6 und Z 6 ein Gewinn für den einzelnen jungen Mann und für die Dienst- und Einsatzstellen ist. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt nun den Praktikern und richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Truppengattungen und Einsatzstellen. In jedem Fall muss der verkürzte Wehrdienst so strukturiert werden, dass er attraktiv ist und auch die Bereitschaft fördert, länger zu dienen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass unsere Grundwehrdiensteinheiten nahe an den Einsatzeinheiten angesiedelt werden. Dann kann die Bundeswehr auch künftig die besten jungen Männer für einen längeren Dienst gewinnen, und die jungen Männer wissen, auf was sie sich einlassen, wenn sie den Soldatenberuf erlernen. Gleiches gilt für den Zivildienst. Viele junge Männer kommen erst durch den Zivildienst mit sozialen Berufen wie Altenpfleger oder Krankenpfleger in Kontakt und erlangen so eine hohe soziale Kompetenz, eine Kompetenz, die sie auch brauchen, wenn sie später einen technischen oder kaufmännischen Beruf ausüben. Gleichzeitig stellen wir fest, dass der größte Teil der jungen Männer, die sich zum Beispiel für den Beruf des Altenpflegers oder Krankenpflegers entscheiden, durch ihren Zivildienst zu dieser Berufswahl gekommen ist. Bislang konnten nur die Wehrdienstleistenden ihren Wehrdienst freiwillig verlängern. Künftig können dies auch die Zivildienstleistenden tun. Hier haben wir eine Ungerechtigkeit gegenüber den Zivildienstleistenden abgebaut.
Herr Schäfer von den Linken, Ihre Anmerkung, hier handele es sich um Dumpinglöhne, ist Unsinn. Nach dieser Argumentation müssten Sie das Freiwillige Soziale Jahr von heute auf morgen abschaffen, weil auch dies Ausbeutung wäre. Nein, das sind sinnvolle freiwillige Dienste. Ob ein junger Mann freiwillig länger Zivildienst leistet oder ein freiwilliges soziales Jahr macht, beides sind sinnvolle Dienste.
Kollege Gehring, Ihnen darf ich sagen: Immer wieder betonen Sie, dass junge Männer gezwungen werden könnten, freiwillig länger zu dienen. Mindestens seit dem 26. März dieses Jahres liegt den Grünen der Entwurf des Gesetzes vor. In § 43 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes soll ausdrücklich geregelt werden, dass ein junger Mann jederzeit sagen kann: "Die Weiterführung des Zivildienstes bedeutet für mich eine Härte" und dass das Bundesamt nicht das Recht hat, dies nachzuprüfen. Erzählen Sie diese Geschichte nicht immer weiter. Wenn Sie es nicht glauben, dann schauen Sie in den Gesetzentwurf.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den kenne ich besser als Sie!)
Markus Grübel (CDU/CSU):
- Dann dürften Sie nicht so reden. Durch die freiwillige Verlängerung können die jungen Menschen jedenfalls ihre Lebensplanung besser ausgestalten und biografische Lücken schließen. Wir schaffen künftig also mehr Freiheit als seither. Die Regelung ist auch für die Dienststellen und Einsatzstellen ein Gewinn, weil sie zum Beispiel freiwillig Längerdienende ins Ausland schicken können. Das gilt zum Beispiel auch für die Marine. Wenn --
Sönke Rix (SPD):
Herr Kollege Grübel, schönen Dank, dass Sie mir eine Zwischenfrage erlauben. Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit nach dem Zivildienst - Sie nennen das den freiwillig verlängerten Zivildienst - absolut freiwillig und anderen des Zivildienstgesetzes, in dem die Disziplinarmaßnahmen stehen, unter anderem Ausgehbeschränkungen und Geldbußen auch für diejenigen vorgesehen sind, die den Zivildienst freiwillig verlängern? Hat das etwas mit Freiwilligkeit zu tun? Ist das nicht eine Einschränkung?
Markus Grübel (CDU/CSU):
Auch für diesen Dienst gelten bestimmte Regeln. Die eigentlichen Zwangsregeln nach § 52 bis § 58 sind für die freiwillig Längerdienenden aufgehoben.
(Sönke Rix [SPD] Ein Ausgehverbot!)
- Ja, wenn es durch den aktuellen Dienst bzw. die aktuelle Tätigkeit zwingend ist, zum Beispiel durch eine Bereitschaft oder Ähnliches.
Markus Grübel (CDU/CSU):
- Die Wehrpflicht hat sich bewährt. Wir schlagen heute eine praktikable und maßvolle Weiterentwicklung vor. Nun gilt es, W 6 erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Meine Damen und Herren, die Wehrpflicht wurde im
Rahmen der Preußischen Heeresreform 1813 eingeführt. Schon damals war sie umstritten, und 200 Jahre später ist dies nicht anders. Wir werden im Herbst sachlich, zügig und ohne Hetze auf der Grundlage unserer Verfassung die weiteren Entscheidungen treffen. Darum ist es auch sinnvoll, dass wir diesen Gesetzentwurf bald verabschieden. Damit wird mittelfristig Planungssicherheit bestehen.
Herzlichen Dank.
Rede im Deutschen Bundestag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir an Piraten denken, dann kommen uns Karibik, Palmen, weiße Strände, Kokosnüsse, malerische Piratennester am Mittelmeer oder das Piratenschiff auf den Kinderspielplätzen in den Sinn. Aber mit all dem hat Piraterie überhaupt nichts zu tun. Piraterie ist ein brutales, organisiertes Verbrechen wie Drogenhandel, Menschenhandel und Schutzgelderpressung. Piraterie gibt es so lange, wie es Seefahrt gibt.
Solange es Piraterie gibt, gibt es auch die Bekämpfung der Piraterie. In den 90er-Jahren gab es ein großes Piratenproblem in der Straße von Malakka. Weil 14 asiatische Staaten gemeinsam entschlossen gegen die Piraterie angekämpft haben, konnte sie dort erfolgreich zurückgedrängt werden. Auch am Horn von Afrika beteiligt sich eine große Zahl von Ländern an der Piratenbekämpfung, neben den Ländern der EU und NATO beispielsweise China und Russland. Dieser Antipirateneinsatz ist eine sehr bemerkenswerte Koalition zur Bekämpfung dieser Form des organisierten Verbrechens. Im Grunde kann man sagen: Die gesamte Weltgemeinschaft kämpft gegen die Piraterie, mit Ausnahme der Linken im Deutschen Bundestag, die die Brisanz offensichtlich noch nicht erkennen.
Lassen Sie mich die zwei Kernanliegen der Mission Atalanta unterstreichen. Zum einen ist der Einsatz der deutschen Marine unter humanitären Gesichtspunkten unverzichtbar. Wir haben bereits vom ersten Redner gehört, dass die Hilfsgüter für das Welternährungsprogramm meist mit Schiffen befördert werden, die sicher somalische Häfen erreichen. Im letzten Jahr waren es mehr als 300 000 Tonnen Nahrungsmittel und andere Hilfsgüter. Damit konnten über 3 Millionen Menschen versorgt werden, die sonst möglicherweise verhungert wären. Die Teilnahme Deutschlands ist also moralisch geboten.
Aber die Operation hat auch eine wirtschaftliche Grundlage. Für eine Exportnation wie Deutschland sind freie Handelswege unverzichtbar. - Freie Handelswege helfen allen in der Welt. Von diesem freien Seehandel hängen in der Exportnation Deutschland viele Arbeitsplätze ab, und davon hängt natürlich auch unser Wohlstand ab; denn wenn wir weder Produkte importieren noch exportieren, dann können wir nichts verbrauchen und brauchen auch nichts zu produzieren.
Deutschland ist eine große Seefahrernation. Das ist den Menschen, die mit ein bisschen Abstand zur Küste wohnen, gar nicht bewusst. Mit 3 500 Schiffen hat Deutschland die drittgrößte Handelsflotte der Welt; außerdem hat Deutschland weltweit die größte Containerflotte. Diese Zahlen machen uns die Abhängigkeit von freien Seewegen klar. Die Mission Atalanta liegt daher in unserem ureigenen Interesse.
Es ist unbestritten, dass der militärische Einsatz auf See begleitet und durch politische Maßnahmen langfristig überflüssig gemacht werden muss. Aber auch dabei hilft diese Mission: Jeder von Piraten erpresste Euro, der nach Somalia fließt, macht die Lage dort instabil; denn jeder, der dadurch sein Geld verdient - ich meine nicht die Piraten, die armen Handlanger, sondern die Hintermänner, die reich werden -, hat überhaupt kein Interesse an stabilen Verhältnissen in Somalia. Jeder durch Piraterie erpresste Euro destabilisiert die Lage im Land, macht die Menschen arm und ist letztendlich die Grundlage des Hungers und der Gewalt in Somalia. Auch darum brauchen wir diese Mission. Daher unterstützen wir selbstverständlich alle Maßnahmen und Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die den Aufbau legitimer staatlicher Strukturen in Somalia befördern.
Zum Schluss möchte ich an die Besatzung erinnern, an die Männer und Frauen, die dort ihren Dienst tun. Zurzeit ist die Fregatte "Bremen" vor Ort. Ich möchte aber auch an die Familien der Soldatinnen und Soldaten erinnern und ihnen danken. Im Grunde fahren die Frauen der Soldaten, die Männer der Soldatinnen und ihre Kinder mit in den Einsatz. Auch sie sollten wissen, dass wir ihnen danken und an sie denken. Herr Minister, wir sollten darüber nachdenken, die Anerkennung der Leistungen der Soldatenfamilien auszuweiten. Bei der Marine bedeutet ein Einsatz häufig mehr als ein halbes Jahr Abwesenheit von der Familie. Wenn das Schiff, das die Fregatte ablösen soll, irgendein Problem hat, dauert ein Einsatz schnell noch einen Monat länger. Die Familien machen das mit. Wer zur See fährt, weiß, dass er länger abwesend ist. Trotzdem sollten wir hier eine Anerkennungskultur schaffen.
Lassen Sie uns diesen wichtigen Einsatz mit großer Mehrheit verlängern. An die Linken gerichtet, sage ich: Überlegen Sie noch einmal, ob Ihre Position wirklich
richtig ist.
Herzlichen Dank.
Rede zu einer gesetzlichen Regelung zu Patientenverfügung im Deutschen Bundestag
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Ziele verfolgen die vorliegenden Entwürfe? Die Verrechtlichung oder Bürokratisierung des Sterbens auf jeden Fall nicht, Herr Kollege Kauch. So einzigartig wie das Leben ist auch das Sterben. Wer wollte das in diesem Hause ernsthaft bestreiten? In dieser schwierigen ethischen und rechtlichen Frage schuldet der Gesetzgeber den Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, vor allem den Schwerstkranken, aber auch den Angehörigen, den Ärzten, den Pflegekräften, den Betreuern und den Bevollmächtigten. Für sie müssen wir Klarheit schaffen über Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen, über Form und Verfahrensfragen.
Wir haben seit langem eine Rechtsprechung des BGH in Straf- und Zivilsachen. Diese Rechtsprechung wird entweder heftig kritisiert oder ganz unterschiedlich interpretiert. Ich möchte ein Beispiel aus diesem Hohen Hause geben. Kollege Stünker schrieb im April 2005 in seine Begründung, dass er entgegen der Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 17. März 2003 keine Reichweitenbeschränkung will. Er wollte also ein Gesetz, um die falsche Rechtsprechung des BGH abzuändern. In der Orientierungsdebatte am 29. März 2007 sagte Kollege Stünker dann:
Deshalb postuliert die heutige Rechtsprechung ... keine Reichweitenbeschränkung ...
Er ist also für ein Gesetz, das im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH steht. Wenn schon der rechtspolitische Sprecher einer großen Volkspartei die gleiche Rechtsprechung verschieden interpretiert, wie soll dann ein Arzt oder Betreuer wissen, was eigentlich gilt?
Viele setzen auf die richterliche Rechtsfortbildung. Aber die Gerichte haben uns doch eindeutig gesagt, dass sie an die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung gekommen sind, dass es eben nicht die Aufgabe der Gerichte ist, die Rechtsprechung dort fortzuentwickeln, wo der Gesetzgeber, also wir in diesem Hohen Hause, bewusst keine Regelung trifft. Die Gerichte haben uns mehrfach aufgefordert, endlich Klarheit zu schaffen. Daher müssen wir uns der Verantwortung stellen, auch wenn die Materie ebenso umstritten wie kompliziert ist.
Für die Regelungen stehen uns gemäß unserer Verfassung zwei absolute Werte zur Verfügung: auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht, auf der anderen Seite der Lebensschutz. Keiner dieser Werte hat Vorrang vor dem anderen. Darum sind wir aufgefordert, einen schonenden Ausgleich zwischen diesen beiden Werten herbeizuführen. Dieser schonende Ausgleich ist im Entwurf von Bosbach, Röspel, Fricke und Göring-Eckardt am besten gelungen.
Wir wollen erstens das Selbstbestimmungsrecht stärken, zweitens sicherstellen, dass das Wohl des Patienten gerade dann Beachtung findet, wenn er in seinen schwersten Stunden in ganz besonderer Weise auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, und drittens den Lebensschutz in angemessener Weise berücksichtigen. Dies erscheint zwar selbstverständlich, ist aber hoch umstritten.
Im Grunde müssen wir uns zwei Fragen stellen: Erstens. Sind der aktuelle Wille und der vorausverfügte Wille das Gleiche? Ist es das Gleiche, ob ich ein Gespräch mit einem Arzt führe oder ob ich auf dem Tisch ein Papier liegen habe, auf dem ich ein Kreuz machen und unterschreiben muss?
Jeder weiß, dass das ein Unterschied ist. Darum brauchen wir eine Regelung, die diesem Unterschied Rechnung trägt.
Zweitens muss man sich die Frage stellen: Ist es in der ethischen und damit in der rechtlichen Bewertung ein Unterschied, ob es sich bei einem Behandlungsabbruch oder einem Behandlungsverzicht, der zum Tode führt, um einen Menschen mit einer unheilbaren Krankheit handelt, die unaufhaltsam zum Tode führt, bzw. um einen Menschen, der sein Bewusstsein verloren hat ohne jede Aussicht, das Bewusstsein wiederzuerlangen, oder ob es sich um einen Menschen handelt, der eine heilbare Krankheit hat, die nicht zum Tode führt, bzw. um einen Menschen, der sein Bewusstsein verloren hat, bei dem aber Aussicht darauf besteht, dass er sein Bewusstsein wiedererlangt? Wer behauptet, dass hier ein ethischer Unterschied besteht, muss zu dem Ergebnis kommen, dass es rechtlich unterschiedlicher Regelungen bedarf. Das kommt im Gesetzentwurf des Kollegen Bosbach und anderer zum Ausdruck.
Der Entwurf des Kollegen Stünker differenziert nicht, Frau Kollegin Jochimsen, sondern er regelt im Grunde genommen beides gleich. Darum haben wir für die Masse der Fälle eine einfache Patientenverfügung vorgesehen, ohne Hürden, und für die sehr geringe Zahl der anderen Fälle die qualifizierte Patientenverfügung. Der Gesetzentwurf verlangt, dass in diesen Fällen, also bei einer heilbarer Krankheit, bei einer Krankheit, die nicht zum Tode führt, oder bei Wachkoma mit Hoffnung auf Bewusstseinswiedererlangung, ein beratendes Gespräch mit dem Arzt stattfindet. Das dient der Selbstbestimmung des Patienten. Es dient der Sicherstellung, dass der Patient sich bei der Formulierung seiner Patientenverfügung nicht getäuscht hat. Es dient dem Lebensschutz. In anderen Bereichen würden wir sagen, dass es dem Verbraucherschutz dient.
Auch das beratende Konsil ist keine Bürokratisierung. Vielmehr dient es der Selbstbestimmung, weil dadurch besser deutlich wird, was der Patient wollte.
Man muss die nahen Angehörigen sowie die Alten- und Krankenpfleger die mitunter eine nähere Beziehung zum Patienten haben als der Arzt fragen, ob der Patient an der Patientenverfügung festhalten will, wie der Patient sie gemeint hat oder ob er möglicherweise seine Patientenverfügung widerrufen hat, ohne dass sie aus der Patientenakte gestrichen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie den Weg der Rechtssicherheit mit, der den Lebensschutz und die Selbstbestimmung miteinander verbindet, ohne große Hürden aufzubauen. Stimmen Sie für den Gesetzentwurf des Kollegen Bosbach.
Herzlichen Dank.
TOP 38
Rede Markus Grübel MdB
anlässlich der
2./3. Lesung des von den Fraktionen CDU/CSU und SPD sowie der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
- Drs. 16/12409, 16/12882
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Durch die Föderalismusreform I, in Kraft getreten am 1. September 2006, sind die öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten des Heimrechts, Stichwort "Heimaufsicht", auf die Länder übergegangen. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben inzwischen Landesheimgesetze erlassen. Dass die Zuständigkeit auf die Länder übergeht, war nicht unstreitig. Auch ich hätte es lieber gesehen, wenn das Heimrecht in Bundesverantwortung geblieben und so einer Rechtszersplitterung vorgebeugt worden wäre. Aber das war Teil eines Kompromisses, wie ihn jeder verantwortungsvolle Politiker gelegentlich eingehen muss, um eine insgesamt gute Sache wie die Föderalismusreform I auf den Weg zu bringen.
Beim Bund verblieb die Zuständigkeit für den zivilrechtlichen Teil des Heimrechts. Hier sind insbesondere die §§ 5 bis 9 und § 14 des jetzigen Heimgesetzes des Bundes betroffen. Es ist gut und sachgerecht, dass das Bürgerliche Recht und Nebengesetze beim Bund verbleiben da sind Zuständigkeiten des Bundes gegeben und zumindest in diesem Bereich keine Rechtszersplitterung vorliegt. Auch im Hinblick auf den Verbleib dieser Zuständigkeit gab es unterschiedliche Meinungen. So haben zwei Bundesländer im Bundesrat eine andere Meinung vertreten. Ich denke aber, diese Diskussion ist ausgestanden.
Ziel unseres Gesetzes ist mehr Verbraucherschutz für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für pflegebedürftige Menschen; diese Personengruppen sind besonders schutzwürdig. Es geht aber auch um die Menschen, die um die älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen herum ihr Leben organisieren müssen. Darum ist es nötig, ein besonderes Gesetz dafür zu machen. Betroffen sind in Deutschland mehr als 700 000 Menschen in rund 10 000 Heimen, aber auch Menschen, die in anderen Wohnformen, in sogenannten betreuten Wohnformen leben.
Auf den ersten Blick sind die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts eine trockene Materie, eine Materie für Rechtspolitiker. Tatsächlich ist dies ein spannendes Politikfeld, ein seniorenpolitisches, aber auch gesellschaftspolitisches Arbeitsfeld, weil es letztendlich darum geht, das Wohnen im Alter bzw. Betreuung und Pflege zu regeln. Es ist gut, dass die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und damit beim Familienausschuss liegt, weil wir uns mit solchen Themen intensiv befassen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Heimrecht zu einem modernen Verbraucherschutzrecht weiterzuentwickeln. Sie merken schon: Die Begrifflichkeiten haben sich geändert. Aus dem "Bewohner" ist der "Verbraucher" geworden. Auf der anderen Seite steht der Unternehmer. Das klingt kalt, wird aber dem Anliegen des Verbraucherschutzes von der Sprache her besser gerecht. Sektorales Denken wie "Hier das Heim, dort die anderen Betreuungs- und Wohnformen" wird aufgehoben. Dadurch, dass wir nicht mehr am Begriff "Heim" bzw. an der Institution Heim anknüpfen, bedarf es künftig keiner Experimentierklausel mehr. So werden neue Wohnformen möglich und können in der Praxis weiterentwickelt werden, ohne dass das Gesetz angepasst werden muss.
Das Gesetz gilt für volljährige ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für pflegebedürftige Menschen. Das Gesetz gilt dann, wenn Wohnraum überlassen wird in Verbindung mit Pflege und Betreuung. Es gilt nicht, wenn bei Wohnraumüberlassung nur allgemeine Unterstützungsleistungen erbracht werden, zum Beispiel Hausmeisterdienste, Vermittlungsdienste und Ähnliches.
Spaßeshalber habe ich beim ersten Entwurf gesagt: Wenn wir nicht aufpassen, sind auch die Kollegen, die in der Bundesschlange wohnen, betroffen und müssen künftig nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz einen Vertrag abschließen; denn in der Bundesschlange werden ja auch gewisse Dienstleistungen Hausmeisterdienste, Conciergendienste usw. mit gebucht.
Viele Formen des sogenannten betreuten Wohnens oder Servicewohnens fallen also nicht unter dieses Gesetz. Das ist gewollt. Entscheidend ist, dass der Verbraucher, der Mieter frei ist, die Anbieter zu wählen. Der Verbraucherschutz wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass vorvertragliche Informationspflichten bestehen. Die Informationen müssen bezogen auf die Zielgruppe ist das besonders wichtig leicht verständlich sein, sie müssen Einzelheiten zur Ausstattung und Lage der Räume und des Gebäudes umfassen. Die Leistungen und Entgelte müssen beschrieben werden, es muss angegeben werden, wie sich Entgelterhöhungen begründen, und das Ergebnis der Qualitätsprüfung nach SGB XI muss enthalten sein.
Diskutiert haben wir auch, ob wir die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege in den Anwendungsbereich aufnehmen. Dagegen spricht, dass die Menschen bei der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege in ihre alte vertraute Umgebung entweder täglich oder nach gewisser Zeit wieder zurückkehren. Dafür sprechen Gründe des Verbraucherschutzes. Wir haben uns im Ausschuss dafür entschieden, auch diese Gruppe in den Schutzbereich aufzunehmen. Aber wir merken uns das für den Fall, dass wir das Gesetz reformieren. Dann werden wir sehen, ob sich diese Regelung in der Praxis tatsächlich bewährt hat und nötig ist.
Wir stimmen nicht nur über das Gesetz, sondern auch über einen Antrag der Grünen ab, auf den ich nun kurz eingehen möchte. Durch das moderne Verbraucherschutzgesetz, also das Wohnungs-, Betreuungs- und Vertragsgesetz, hat sich der Antrag der Grünen weitgehend erledigt.
Die anderen gestellten Forderungen beziehen sich auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Die diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind aber nicht mehr in der Zuständigkeit des Bundes. Von daher ist die Umsetzung dieses Antrags gar nicht möglich; es sei denn, die Grünen würden gleichzeitig eine Verfassungsänderung beantragen und dann diese Regelungen als Folge der Verfassungsänderung wieder in die Zuständigkeit des Bundes übertragen. Daher erfolgt hier die Ablehnung.
Ich möchte noch einen kurzen Ausblick geben. Beim Heimvertragsrecht haben wir nun nach der Föderalismusreform I unsere Hausaufgaben gemacht. Wichtige Aufgaben bleiben aber im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung in Deutschland und dem Älterwerden der Gesellschaft. Wir werden im Schnitt jedes Jahr um rund drei Monate älter. Das stellt Herausforderungen an die Gesellschaft, weil ältere Menschen stärker pflegebedürftig und in der Beweglichkeit eingeschränkt sind.
Wir brauchen zukünftig mehr barrierearmen Wohnraum in Deutschland, insbesondere dann, wenn die geburtenstarken Jahrgänge das betreffende Alter erreicht haben. Wir müssen die Wohnformen weiterentwickeln, die es älteren und behinderten Menschen ermöglichen, in ihrem angestammten Wohnquartier leben und wohnen zu bleiben, am besten in ihren eigenen vier Wänden.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen
Berichterstattern, insbesondere bei den Berichterstattern unseres Koalitionspartners, Frau Graf und Herrn Spanier, ganz herzlich bedanken. Der Gesetzentwurf ist in sehr sachlicher Atmosphäre beraten worden. Mein Dank geht auch an unsere Mitarbeiter, die sehr geholfen haben, und an das Familienministerium. Herr Staatssekretär, mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern war es wirklich eine sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.
An den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf hat man auch gesehen, dass das Arbeitsklima in der Großen Koalition zum Wohle der älteren Menschen sehr gut und sehr konstruktiv sein kann. Gestern hat man bei so einem kleinen Foul vermuten können, dass es in der Großen Koalition Streit gibt. Dieser Gesetzentwurf belegt: Wir können gut miteinander arbeiten, wenn es um das Wohl der Menschen geht.
Herzlichen Dank.
Rede von Markus Grübel MdB
am Donnerstag, den 28. Mai 2009
zu TOP 21
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aufheben (Drs. 16/9630)
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen,
wir unterhalten uns heute über einen sehr kurzen Antrag der Oppositionsfraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN, der lediglich zwei Seiten umfasst, der aber dennoch ein wichtiges und spannendes Thema, nämlich die Altersgrenzen, thematisiert.
Ich möchte aber darauf verweisen, dass wir bereits in 1. Lesung ausführlich das Thema diskutiert haben. Es haben sich zwischenzeitlich keine neuen Sachstände bzw. Erkenntnisse ergeben. Im Ausschuss wurden die bereits bekannten Argumente ausgetauscht, ohne dass mich die Argumentation von Bündnis90/Die Grünen überzeugen konnte. Ich verweise daher auf meine ausführliche Rede vom
25. September 2009 zu dem Thema und möchte meine Ausführungen kurz halten.
Nach wie vor gibt es keinen vollständigen Überblick über die in Gesetzen oder anderen Bestimmungen festgeschriebenen Altersgrenzen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die bisher zum Thema "Altersgrenzen" vorliegenden Untersuchungen
sind entweder nicht mehr aktuell oder erfassen nur einen Teilaspekt des Problems.
Im Bereich der Jugendfreiwilligendienste sind Altersgrenzen enthalten. So sieht das Jugendfreiwilligendienstegesetz für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und das Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) eine Altersbegrenzung für junge Frauen und Männer zwischen 15 Jahren und 27 Jahren vor. Über die Altersbegrenzung definiert sich u. a. der Sinn und Zweck eines FSJ/FÖJ.
Ergänzend hat das BMFSFJ ein Gutachten zum Thema "Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe" vergeben. Das Gutachten soll im Lichte der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Bestandsaufnahme der in Deutschland bestehenden Altersgrenzen, der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung sowie eine Beschreibung der dahinter stehenden Gründe und Motive enthalten. Der Entwurf des Gutachtens liegt inzwischen vor. Leider sind mir die genauen Inhalte noch nicht bekannt, so dass es an dieser Stelle keinen Sinn macht, über nicht-öffentliche und unbekannte Dokumente zu dozieren. Wir werden uns zu gegebenem Zeitpunkt noch intensiv mit diesem Gutachten beschäftigen, da bin ich mir sicher.
Zur Frage der bestehenden oberen Altersgrenze bei Schöffinnen und Schöffen hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP "Seniorinnen und Senioren in Deutschland"(Drucksache 16/8301) ausführlich Stellung genommen. Die in § 33 Nr. 2 GVG festgelegte Höchstaltersgrenze, wonach das Schöffenamt bis in das 70. Lebensjahr hinein ausgeübt werden kann, ist sachgerecht. Sie gewährleistet einerseits die Einbindung älterer Mitbürger mit ihrer Erfahrung und ihrem oftmals großen ehrenamtlichen Engagement in dieses Amt und wird andererseits den Interessen der Strafrechtspflege gerecht. Das Schöffenamt ist ein nicht nur geistig, sondern auch körperlich sehr forderndes Ehrenamt. Mehrtägige und mehrwöchige Hauptverhandlungen sind insbesondere in Großverfahren heute keine Seltenheit mehr. Hier wird die körperliche Belastbarkeit der Schöffen, ihre Aufnahme- und Merkfähigkeit erheblich gefordert, da die Schöffinnen und Schöffen ohne Kenntnis des Akteninhalts lediglich auf Grund des Ergebnisses der Hauptverhandlung ihre Stimme gleichberechtigt mit den Berufsrichtern in der Beratung abgeben.
Wenn ein Schöffe länger erkrankt als die Hauptverhandlung unterbrochen werden darf, muss die Hauptverhandlung neu beginnen. Eine solche Situation muss schon aus prozessökonomischen Gründen vermieden werden.
Die Unionsfraktion legt grundsätzlich Wert darauf, dass im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements eine Offenheit für alle Generationen gewährleistet ist. So wurde beispielsweise ergänzend zum Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr ab dem 1. Januar 2009 der Freiwilligendienst aller Generationen eingeführt, der Menschen aller Altersgruppen offen steht. Unter dem Leitmotiv "Engagement schlägt Brücken" stärkt das Projekt ehrenamtliches Engagement. Der Dienst fördert die Kommunikation sowie das Miteinander der Generationen, unterstützt den Aufbau einer Engagementkultur und eröffnet neuen Zielgruppen den Zugang zu freiwilligem
Engagement. Dabei stehen den Freiwilligen alle Themenfelder offen: von Gesundheit
und Pflege, Bildung, Kultur und Sport bis hin zu Technik und Familien-Assistenz. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ansprache älterer Menschen. Hier soll in besonderem Maße das Erfahrungswissen Älterer eingebunden werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind angesprochen. Ausgrenzungen über Alter, Herkunft erfolgen nicht.
Das AGG ist im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements nicht einschlägig, da freiwilliges Engagement keine entgeltliche Leistungserbringung darstellt und damit nicht dem Bereich der Arbeitsverhältnisse zugeordnet werden kann. Ein Verstoß gegen das AGG kann somit auch nicht in Betracht kommen.
Das zuständige BMFSFJ ist beim Thema Partizipation für ältere Menschen durch freiwilliges Engagement seit vielen Jahren aktiv. Seine diesbezüglichen erfolgreichen Modellprogramme – wie auch das Programm "Aktiv im Alter" - setzen allerdings auf Freiwilligkeit - bei Kommunen wie auch bei den älteren Engagierten.
Nachhaltige Strukturen können nur dann entstehen, wenn sich die Menschen in eigener Entscheidung der gesellschaftlichen Notwendigkeiten annehmen. Es ist Aufgabe von Kommunen und Ländern, die notwendigen Strukturen für ein solches freiwilliges Engagement individuell vor Ort zu schaffen. Der Bund steht hier nicht prioritär in der Pflicht.
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass auch die Familien- und Seniorenpolitiker der Unionsfraktion durchaus Diskussions- bzw. Änderungsbedarf bei den Altergrenzen sehen.
Für eine ganze Reihe von Berufen und öffentlichen Tätigkeiten gibt es gesetzlich normierte oder tarifrechtliche Altersgrenzen. Diese Altersgrenzen sind aber zum Teil unzeitgemäß und diskriminierend. Die Arbeitsgruppe Familie der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion hält es für notwendig, die starren Altersgrenzen zu überprüfen. Dies ergibt sich nicht nur aufgrund der ökonomischen Notwendigkeit durch den Bevölkerungsschwund, sondern ist auch der Tatsache geschuldet, dass in vielen Staaten das Verbot, Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters zu benachteiligen, bereits Verfassungsrang genießt. Zudem stellt das Europarecht bindende Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung auf.
Ich hoffe sehr, dass uns das lang ersehnte Gutachten in dieser Frage weiterbringt.
TOP 19
Rede Markus Grübel MdB
anlässlich der
2.3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes
und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
Drs. 16/10995
am 26. März 2009
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Jahr für Jahr leisten 90 000 junge Männer in Deutschland Zivildienst. Sie arbeiten in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Jugendhäusern, Kliniken und betreuen pflegebedürftige Menschen. In diesen sozialen Diensten steckt ein großes Potenzial für die Gesellschaft. Junge Männer arbeiten in Bereichen, mit denen sie teilweise im späteren Leben nicht mehr eng in Berührung kommen. Sie erlangen soziale Kompetenzen, die für andere Berufe von großer Bedeutung sind. Es ist gut und richtig, dass junge Menschen, auch wenn sie technische Berufe erlernen oder später studieren, mit sozialen Arbeiten intensiv in Berührung kommen.
Wir haben uns nun über ein Jahr mit der Weiterentwicklung des Zivildienstes befasst. Als Berichterstatter meiner Fraktion - ich denke bei den anderen Berichterstattern war es genauso - habe ich eine Vielzahl von Gesprächen mit den Verbänden geführt. Manchmal war die gleiche Organisation sogar zwei- oder dreimal in meinem Büro. Wir haben uns intensiv mit den Problemen auseinandergesetzt und auch die Interessen der Praxis berücksichtigt und diskutiert, sodass ich heute sagen kann: Es gab einen lebhaften Diskurs und Meinungsaustausch zwischen der Politik und den Interessen- und Fachorganisationen im Bereich des Zivildienstes.
Ich denke, das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Leider konnte bei der „freiwilligen Verlängerung“ keine Einigung mit dem Koalitions-partner erreicht werden.
Die Zivildienstleistenden stellen für die Gesellschaft ein großes Potenzial dar. Wir möchten die jungen Menschen, die diesen Dienst leisten, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und beim Qualifikationserwerb unterstützen bzw. die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Zivildienstleistenden weiter ausbauen und stärken. Ebenso möchten wir mit dem Gesetz erreichen, dass die Zivildienstleistenden, das in den Einsatzstellen erworbene Wissen auch theoretisch vertiefen können. Dies soll insbesondere durch ein zusätzliches einwöchiges Seminar zur Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen erreicht werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf einen einheitlichen verbindlichen Informationstag zu Dienstbeginn und, soweit erforderlich, ein viertätiges Seminar zu speziellen Fachthemen vor. Er bietet darüber hinaus optional die Möglichkeit eines zusätzlichen dienstlichen Erfahrungsaustauschs zur Reflexion.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhält, welches den Inhalt des Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden sowie die während des Zivildienstes erworbenen Kompetenzen für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst. Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf Antrag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung des Zivildienstes als berufliche Qualifikationsvoraussetzung bewährt.
Neu eingeführt wird eine Berichts-pflicht des bzw. der Bundesbeauftragten für den Zivildienst gegenüber dem Deutschen Bundestag, analog zum Bericht des Wehrbeauftragten. Der Tätigkeits-bericht soll regelmäßig über die Lage und die Entwicklungen im Zivildienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird gesetzlich abgesichert, dass sich die Dienstleistenden zukünftig mit Anregungen und Beschwerden direkt an den Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Veröffentlichungspflicht gibt.
Darüber hinaus enthält der Gesetz-entwurf Folgeänderungen, Änderungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung bzw. redaktionelle Anpassungen, insbesondere zur geschlechtergerechten Fassung, im Zivildienst-, Kriegsdienstverweigerungs-,Zivildienstvertrauensmann-, Wehr-pflicht- und Arbeitsplatzschutz-gesetz.
Zudem haben wir eine Lösung gefunden, die in Fällen eines Freiwilligen Jahres nach § 14 c des Zivildienstgesetzes eine Umsatzsteuerpflicht weitgehend vermeidet. Die Regelung in § 11 Abs. 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes ist auch mit § 14 c des Zivildienst-gesetzes vereinbar, sodass entsprechende Verträge auch für den Freiwilligendienst anerkannter Kriegsdienstverweigerer geschlossen werden können. Das Bundesamt für den Zivildienst hat durch einen Erlass – also eine außergesetzliche Regelung – alle Träger des FSJ und des FÖJ darüber informiert, dass für den Freiwilligen-dienst anerkannter Kriegsdienstver-weigerer Verträge nach § 11 Abs. 1 und 2 JFDG möglich sind und bezuschusst werden. Der Bundesarbeitskreis FSJ hat für die Träger diese Lösung ausdrücklich begrüßt. Deshalb haben wir auch nicht die vom Bundesrat geforderte gesetzliche Regelung aufgegriffen, denn diese ist nicht notwendig, um das Ziel, nämlich die Vermeidung der Umsatz-steuer, zu erreichen.
Leider konnte keine gesetzliche Grundlage für die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes geschaffen werden. Dies bedauere ich sehr – zumal es auch beim Koalitions-partner durchaus Kollegen gab, die dieser Regelung offen gegenüber standen. Wir als Unionsfraktion hätten den Zivildienstleistenden gerne die Möglichkeit eröffnet, entsprechend der für Wehrdienstleistende geltenden Regelungen den Zivildienst freiwillig zu verlängern und während dieser Phase einen abgesicherten sozialen Status zu haben. Die Praxis behilft sich hier teilweise mit Praktikumsverträgen, teilweise mit geringfügiger Beschäftigung oder anderen Lösungen. Zudem haben die Verbände und die Betroffenen selbst die freiwillige Verlängerung überwiegend begrüßt. Dies belegen auch durchgeführte Umfragen.
Ich persönlich halte diese Regelung weiter für notwendig und sinnvoll; aber wo es ein 1., 2. und 3. Zivildienst-gesetzänderungsgesetz gab bzw. gibt, wird es in der nächsten oder über-nächsten Wahlperiode auch ein 4. Zivildienstgesetzänderungsgesetz geben, da bin ich mir ganz sicher. Vielleicht ergibt sich dann eine politische Konstellation, die eine solche Regelung durchsetzen kann.
Trotz allem möchte ich darauf verweisen, dass es uns gelungen ist, den Zivildienst als Lerndienst weiter auszugestalten. Ich denke, da sind wir uns alle weitgehend einig, außer den Fraktionen, die den Zivildienst als Pflichtdienst kategorisch ablehnen und ihn, wie den Wehrdienst, am liebsten sofort abschaffen würden. Leider haben sie keinen konstruktiven Beitrag geleistet. Stattdessen haben Bündnis 90/Die Grünen Forderungen der Zentralstelle KDV wortgleich in einen Antrag geschrieben und sich somit zum Erfüllungsgehilfen eines nur schwer erträglichen politischen Manövers der KDV machen lassen. Die FDP hat "kurz vor knapp" noch einen Entschließungs-antrag eingebracht, der irreführend und falsch ist. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurf ist die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst und nichts anderes. Sie suggerieren etwas vollkommen anderes und wollen über diese Schiene Argumente für die Abschaffung des Wehrdienstes liefern. Ihnen scheint entgangen zu sein, dass dies hier überhaupt nicht zur Debatte steht. Im Übrigen bin ich gespannt, ob Ihr Fraktionsvorsitzender Westerwelle nach der nächsten Bundestagswahl in einer möglichen Koalition mit der Union wirklich Außenminister wird und ob er auch dann die Wehrpflicht zur Disposition stellt. Die Antwort können sie sich ja selbst geben!
Die Anhörung am 17. Dezember 2008 hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf nicht perfekt ist und Änderungen notwendig sind. Wir haben diese Kritik und die Anregungen seitens der Praxis in die politische Debatte aufgenommen und gezeigt, dass wir lernfähig sind.
Ein wesentlicher Kritikpunkt vonseiten der Praxis bezog sich auf die unverbindliche Regelung bei der Seminarteilnahme im Bereich sozialer Kompetenzen. Es wurde befürchtet, dass dadurch die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst nicht ausreichend gewährleistet werde. Einhellig wurde mehr Verbindlichkeit gefordert. Die Gestaltung des Zivildienstes als Lerndienst fördert sowohl die sozialen als auch die persönlichen Kompetenzen des Zivildienstleistenden. In diesen neuen Seminaren sollen die im Dienstalltag erworbenen Kompetenzen identifiziert, reflektiert und gesichert werden. Aber: Seminare zur Förderung sozialer Kompetenzen kosten Geld.
Im ursprünglichen Arbeitsentwurf zum
3. ZDGÄndG vom 28. Februar 2008 waren diese Seminare als verpflichtend vorgesehen. Mit der Folge, dass dies ab 2011 circa 13,5 Millionen Euro Mehrkosten verursacht hätte. Weder im Zivildiensthaushalt noch im BMFSFJ-Gesamthaushalt kann eine solche Summe eingespart werden. Auch der Finanzminister hat zusätzliche Finanzmittel verweigert. Dies hatte zur Folge, dass im jetzigen Gesetzentwurf, Drucksache 16/10995, eine schwammige Formulierung gewählt wurde. Die Formulierung "sind die Dienst-pflichtigen berechtigt …" – § 25 b Abs. 2 Satz 1, 3. ZDGÄndG – enthält keine verbindliche Vorgabe.
Aus zivildienstpolitischer Sicht ist diese Regelung jedoch unbefriedigend. Zentrales Ziel der Zivildienstnovelle ist ja gerade die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst. Wenn die wichtigen Seminare zur Weiter-entwicklung sozialer Kompetenzen unverbindlich geregelt werden, wird dieses Ziel konterkariert; darüber waren wir schnell mit dem Koalitions-partner einig. Ich bin froh, dass wir über einen Änderungsantrag mehr Verbindlichkeit ins Gesetz schreiben konnten und dass ab 2011 die Seminare zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen verbindlich vorgesehen sind. Auch mit der Konsequenz, dass dies den Bund circa 13,5 Millionen Euro zusätzlich kosten wird.
Uns war klar, dass eine Einigung mit den Haushältern schwierig wird; denn gerade die Haushaltskonsolidierung ist ein wichtiges politisches Ziel. Aber man kann natürlich auch nicht überall sparen. Die Konjunkturpakete I und II zeigen, dass der Staat in besonderen Ausnahmesituationen auch den Geldhahn aufdrehen und zusätzliche Gelder bereitstellen muss. Ich bin daher den Haushältern sehr dankbar, dass sie den jährlichen Mehrausgaben ab 2011 keine Steine in den Weg gelegt haben und damit auch einen großen Beitrag zur Aus- und Fortbildung der Zivildienst-leistenden tätigen. Nur durch die Unterstützung der Haushaltspolitiker konnte unser zivildienstpolitisches Anliegen umgesetzt werden.
Der Zivildienst ist eindeutig ein Erfolgsmodell und für jeden jungen Mann auch eine persönliche Bereicherung. Zudem trägt der Zivildienst wesentlich zur Berufsfindung und Berufs-orientierung bei. Mit der weiteren Ausgestaltung zum Lerndienst – dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie der weiteren qualitativen Verbesserung von Lehrgängen – wird der Zivildienst noch attraktiver für die jungen Menschen.
Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz zu den Freiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, ist der Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein Pflichtdienst. Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten eine Menge von Berührungspunkten und Gemeinsamkeiten, die im Bericht der Kommission "Impulse der Zivilgesellschaft" ausführlich dargestellt werden. Die zentrale Forderung des Berichts wird nun mit der Novelle umgesetzt: die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst. Wir sind damit auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag vom November 2005 nachgekommen und haben eine Fachdiskussion, die schon in der letzten Legislaturperiode mit der bereits genannten Arbeitsgruppe "Impulse für die Zivilgesellschaft" begonnen hatte und mit mehreren Fachkonferenzen fortgeführt wurde, zu einem guten Ende geführt.
TOP 21
Rede Markus Grübel MdB
anlässlich der
1. Lesung des von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
(Drs. 16/12409)
am 26. März 2009
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu aufgeteilt worden. Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht ist im Bereich der öffentlichen Fürsorge auf die Länder übertragen worden. Das heißt, für die ordnungsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Heimrechts sind allein die Länder zuständig. Viele Bundesländer haben mittlerweile eigene Heimgesetze erlassen. So hat unter anderem Baden-Württemberg seit dem 1. Juli 2008 ein eigenes Landesheimgesetz. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern haben auch eigene Landesheimgesetze erlassen.
Der Bund bleibt aber weiterhin für die zivilrechtlichen Regelungen zuständig. Demnach stehen die in den §§ 5 bis 9 und 14 des Heimgesetzes enthaltenen Regelungen weiterhin der Gestaltung durch den Bundesgesetzgeber offen. Da nun die ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt werden können, ist es notwendig, die zivilrechtlichen Vorschriften in einem gesonderten Gesetz zu regeln und diese darüber hinaus auch weiterzuentwickeln.
Gab es anfänglich noch Meinungsverschiedenheiten mit den Ländern bezüglich der Zuständigkeit, so ist diese jetzt geklärt: Der Bund, federführend das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat daher einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform erarbeitet, dessen Kernbestandteil Art. 1, nämlich der Gesetzentwurf zur Regelung von Verbraucherverträgen über Wohnraum mit Pflege- oder anderen Betreuungsleistungen (WBVG) ist.
Diesen Gesetzentwurf stellen wir heute in erster Lesung im Plenum vor. Ich denke, dies ist ein parteipolitisch unstreitiges Gesetz, welches wir sachorientiert im Ausschuss und im Plenum debattieren können. Ich sehe hier keine ideologischen Aufhänger, die dazu führen könnten, dass wir hier in parteipolitisches Gezänk verfallen.
Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) wollen wir den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen stärken. Das nun vorgelegte Gesetz soll vor Benachteiligung bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden, schützen. Gerade im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung möchten die Menschen so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. Zudem haben sich die starren Grenzen zwischen ambulant betreuten und stationären Wohnformen aufgelöst. Die Angebotsvielfalt wurde durch die neuen Wohn- und Betreuungsformen viel größer. Gleichzeitig sind die Inhalte der Angebote, wie zum Beispiel beim "Betreuten Wohnen", häufig unklar. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dafür ausgesprochen, neue Wohn- und Betreuungskonzepte zu unterstützen und die Widersprüche zwischen Heimrecht und den Vorschriften des SGB XI zu beseitigen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf greift diese Forderungen auf.
Älteren Menschen, und nur diese leben in der Regel in Heimen bzw. in Pflegeeinrichtungen, fehlt oft das Wissen und die Erfahrung, um als gleichberechtigte Verhandlungs- und Vertragspartner aufzutreten. Das WBVG sichert den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, es stärkt aber auch den Schutz für diejenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehören:
Erstens. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Informationen vor dem Vertragsschluss. Die Unternehmen müssen schriftlich und leicht verständlich Auskunft über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen geben.
Zweitens. Die Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen. Für die Kurzzeitpflege kann eine Befristung vereinbart werden.
Drittens. Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen vertraglich festgelegte Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart, kann die Verbraucherin oder der Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen.
Viertens. Bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs haben die Verbraucher Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Vertrags. In besonderen Fällen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Unternehmen von der Anpassungspflicht befreit ist.
Fünftens. Eine Kündigung des Vertrags ist für die Unternehmen nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Verbraucher können dagegen den Vertrag jederzeit kurzfristig kündigen.
Mit dem WBVG werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Für die Anwendbarkeit des Gesetzes kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen. Das Gesetz gilt für Verträge, die die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen verbinden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist daher nicht auf Heime beschränkt, ebenso werden auch neue Wohn- und Betreuungsformen erfasst.
Ausgenommen sind Verträge, bei denen neben dem Wohnraum allgemeine Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Pflegeleistungen, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgungsdienste angeboten werden.
Im ursprünglichen Referentenentwurf, der auf einige Kritik gestoßen war, fiel das klassische betreute Wohnen bzw. das Wohnen mit Service in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Dies hätte dazu geführt, dass Wohnungsunternehmen zu Heimbetreibern geworden wären, mit der Folge, dass dies praktisch das Aus für Seniorenwohnanlagen bedeutet hätte, die bisher nicht vom Heimgesetz erfasst wurden. Die Präzisierung des Anwendungsbereichs wird die in Deutschland dringend notwendigen Investitionen in den Neu- und Umbau von seniorengerechten Wohnungen weiter zunehmen lassen. Bis 2020 werden zusätzlich noch 800 000 altengerechte Wohnungen benötigt.
Ich selbst habe zum Referentenentwurf eine Veranstaltung in meinem Wahlkreis Esslingen durchgeführt und Heimbetreiber, Heimaufsicht und Heimbeiräte eingeladen. Neben dem Anwendungsbereich wurden auch noch einige andere Punkte kritisiert, die mittlerweile im Gesetzentwurf nachgebessert wurden. So wurden die vorvertraglichen Informationspflichten so gefasst, dass den Leistungskomplexen nach dem SGB XI und den Rahmenbedingungen bei Anspruch auf Sozialhilfe stärker Rechnung getragen wird. Die Beschränkung der Nachholung des schriftlichen Vertragsabschlusses auf zwei Wochen wurde aufgehoben. Eine Harmonisierung mit den Vorschriften des SGB XI und SGB XII erfolgt hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen über die Generalklausel des § 15 WBVG. Das zeigt, es sind bereits Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf erreicht worden. Es liegt jetzt an uns Fachpolitikern, im Ausschuss und aus den Ergebnissen der Anhörung das Beste zu machen und das Gesetz in Detailfragen noch nachzujustieren.
Wir haben es hier jedoch mit einer sehr trockenen und zum Teil hoch komplexen Materie des Zivilrechts zu tun, bei der sich in Detailfragen manchmal nur noch spezialisierte Rechtsanwälte auskennen. Dabei dürfen wir das zentrale Ziel nicht aus dem Auge verlieren: mehr Verbraucherschutz für die Seniorinnen und Senioren, aber nicht zulasten der Anbieter und vor allem nicht mehr Bürokratie. Es darf keinen "Überschutz" geben. Die Heimverträge müssen verständlich und möglichst auch nicht zu lang gefasst sein. Ich weiß, wovon ich spreche, als Notar habe ich oft genug diese Erfahrung gemacht. Heimverträge mit 20 oder 30 Seiten sollten tunlichst vermieden werden und nicht eine Folge des Gesetzes sein.
Das Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht. Betroffen sind circa 680 000 ältere Menschen, die in rund 10 500 Pflegeheimen leben. Daneben gelten die Regeln auch für Menschen in ambulanten Betreuungsformen. Insgesamt ist mit jährlich circa 300 000 Vertragsabschlüssen zu rechnen.
Rede Markus Grübel MdB zu TOP 23: Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Bürgerschaftliches Engagement umfassend fördern, gestalten und evaluieren
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es gibt mehr als 23 Millionen freiwillig engagierte Menschen in Deutschland. Dies entspricht 36 Prozent der über 14-jährigen Bürgerinnen und Bürger. Ohne sie würde das Zusammenleben, wie wir es kennen, nicht funktionieren. Das klingt gut; wenn man jedoch genau hinsieht, muss man feststellen, dass sich das klassische Ehrenamt in einer Krise befindet. Immer weniger Menschen sind bereit, sich langfristig und zeitaufwendig in Verbänden, Vereinen, in kirchlichen Institutionen etc. zu binden bzw. freiwillig zu engagieren. 53 Prozent der Bevölkerung sind in keiner Organisation Mitglied.
Für diese Menschen müssen neue Anreize, Möglichkeiten geschaffen werden, sich einzubringen. Gerade beim Engagement der Jugend liegen große Potenziale. Jedoch engagieren sich von den 16-Jährigen gerade einmal 20 Prozent freiwillig. Bei den 14-Jährigen sind es sogar nur 18 Prozent. Bei den älteren Jugendlichen zeichnet sich wieder ein höheres Interesse ab, zumindest wenn man das Interesse an den Jugendfreiwilligendiensten, die wir im letzten Jahr gesetzlich neu geregelt haben, zugrunde legt. 23 000 junge Menschen engagieren sich hier.
Darüber hinaus müssen wir die Potenziale der Rentner und Pensionäre verstärkt mit einbeziehen. Statistisch gesehen, verbringt ein Rentner ein Viertel seines Lebens im Ruhestand. Viele Menschen, auch im hohen Alter, wollen gesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Wir benötigen also die "aktiven Alten". Heute sind bereits über 30 Prozent von ihnen freiwillig engagiert. Weitere 30 Prozent würden sich gerne engagieren, wenn es passende Angebote gäbe.
Das BMFSFJ hat daher in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten initiiert, um das Miteinander der Generationen zu fördern. Ich nenne exemplarisch die Mehrgenerationenhäuser und die neuen Freiwilligendienste aller Generationen. Zudem wurden zahlreiche Vorschläge der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" bereits in der letzten Legislaturperiode umgesetzt. Der Enquete-Bericht sieht Engagementförderung als Querschnittsaufgabe an, die durch stärkere Kooperation von Verwaltung, Politik und Fachressorts sowie ressortübergreifende Vernetzung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen bestmöglich umgesetzt werden könne.
Auch wurde der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eingesetzt. Viele von den Engagementpolitikern sind dort Mitglied und haben auch daran mitgearbeitet, dass im Rahmen des im Jahr 2007 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erheblich verbessert wurden. Mit der Initiative "ZivilEngagement" soll durch eine Vielzahl von Maßnahmen Engagementpolitik wirksam gestaltet werden. Ziel ist eine abgestimmte Strategie zur Weiterentwicklung einer nationalen Engagementpolitik mit unterschiedlichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel weiterer Ausbau der bestehenden generationenübergreifenden Angebote für bildungsferne Gruppen, einfach zugängliche Engagementangebote insbesondere für Jugendliche, Optimierung der Einsatzmöglichkeiten von Freiwilligen durch Qualifizierungsangebote und Erweiterung von Tätigkeitsprofilen für Engagierte.
Bürgerschaftliches Engagement ist für gesellschaftliche Integration, wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und stabile demokratische Strukturen unerlässlich. Engagementpolitik berührt alle relevanten Politikfelder und alle staatlichen Ebenen. Bund, Länder und Kommunen müssen Rahmenbedingungen wirkungsorientiert fördern, die zivilgesellschaftliche Organisationen als Träger bürgerschaftlichen Engagements, Unternehmen und nicht zuletzt die engagierten Bürgerinnen und Bürger für bürgerschaftliches Engagement benötigen. Zur Förderung zählt ausdrücklich auch eine verstärkte öffentliche Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements.
Die Anerkennung des freiwilligen Einsatzes der Engagierten ist von besonderer Bedeutung. Es bedarf einer Kultur der Anerkennung, in der bürgerschaftliches Engagement einen Wert an sich darstellt und zu einer Selbstverpflichtung wird. Dazu ist ein gesamtgesellschaftliches Umdenken vonnöten. Die Leitidee einer Bürgergesellschaft und die verschiedenen Facetten des bürgerschaftlichen Engagements - ihr Wert für die Engagierten und für die Gesellschaft - müssen zukünftig deutlich herausgestellt werden.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Voraussetzungen für eine regelmäßige wissenschaftliche Berichterstattung zum bürgerschaftlichen Engagement durch eine Sachverständigenkommission ab der nächsten Legislaturperiode schaffen. Der Forschungsbericht von unabhängigen Wissenschaftlern soll - auf Schwerpunkte konzentriert - die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und den Stand der Engagementpolitik einschließlich der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einmal pro Legislaturperiode aufzeigen. Ihm soll außerdem eine Stellungnahme der Bundesregierung angefügt werden. Mit der Berichterstattung soll erreicht werden, die Diskussion über das bürgerschaftliche Engagement noch tiefer im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und die in der Gesellschaft vorhandenen Potenziale für bürgerschaftliches Engagement zu mobilisieren und zu nutzen. Zudem ist der Bericht für die Entwicklung einer ressortübergreifenden Engagementstrategie wichtig und wird Informationen und Empfehlungen liefern, um die richtigen Weichen zu stellen und Bedarfe und Möglichkeiten, aber auch Hindernisse für Engagement aufzeigen.
Ein Vorläuferbericht für die regelmäßige Berichterstattung, der den Beitrag des bürgerschaftlichen Engagements zur Bewältigung sozialer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Familie und bei Familien unterstützenden Dienstleistungen untersucht, wird im Mai 2009 erscheinen.
Bedauerlicherweise ist kein interfraktioneller Antrag zustande gekommen, wie ursprünglich angedacht, da die anderen Fraktionen sich entweder in Enthaltung oder Ablehnung üben.
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass durch die regelmäßige Berichterstattung eine verstärkte Wahrnehmung des Themas in der Öffentlichkeit erreicht und bürgerschaftliches Engagement weiter ausgebaut und gefördert werden kann.
Rede Markus Grübel MdB
zu TOP 16
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Medienkompetenz Älterer stärken
Die digitale Kluft schließen (Drs. 16/11365)
"Schönheit kennt kein Alter!" sagt uns die Werbung eines Körperpflegeprodukts. Medienkompetenz kennt auch kein Alter. Alle Altersgruppen haben und brauchen Medienkompetenz. Wir reden heute über ein wichtiges Thema, das uns auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen wird - nämlich die Stärkung der Medienkompetenz Älterer. Es geht um Seniorinnen und Senioren. Darum ist hier der Familienausschuss federführend bzw. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es ist daher auch meine Aufgabe als zuständiger seniorenpolitischen Berichterstatter meiner Fraktion, zu diesem Thema Stellung zu beziehen.
Dem hier debattierten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Medienkompetenz Älterer stärken - Die digitale Kluft schließen" - Drucksache 16/11365 - kann ich inhaltlich im Wesentlichen sogar zustimmen, zumindest was die Intention bzw. die Ist-Analyse betrifft.
Anders sieht es hingegen bei den Schlussfolgerungen bzw. bei den Forderungen aus. Diesen kann ich eher wenig abgewinnen. Sie tun fast so, als sei hier ein brachliegendes Feld, das keiner bewirtschaftet. Ich sehe hier eher einen geringen zusätzlichen Handlungsbedarf. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann - und das wissen Sie auch - nur Modellprojekte fördern, das heißt, wir können nur in begrenztem Umfang die Adressaten der Maßnahmen, also die Seniorinnen und Senioren, erreichen. Eine flächendeckende Stärkung der Medienkompetenz ist nur mittelbar zu gewährleisten.
Zentral ist natürlich auch die Frage, und da unterscheidet sich eben auch unser Staatsverständnis voneinander, was der Staat und hier der Bund leisten kann und soll bzw. muss. Der Bund tut schon einiges. Ich erinnere Sie an die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage vom Oktober 2008: Im Rahmen des Programms E-Goverment 2.0 werden im Projekt "Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit" einheitliche Qualitätskriterien für die Verwaltung entwickelt. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass Anforderungen an Computerausstattungen und -bedienung von Älteren berücksichtigt werden, Telekommunikationsgeräte nach den Bedürfnissen Älterer gestaltet werden, barrierefreie Software und Internetangebote gestaltet werden.
Das Verbraucherschutzministerium fördert die Erstellung und Verteilung des Wegweisers durch die digitale Welt durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen. Das Wirtschaftsministerium führt verschiedene Maßnahmen zur digitalen Integration durch. "Wege ins Netz", "(N)Onliner" und "Internet erfahren" sind hier zu nennen. In den zurückliegenden Jahren wurde im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insbesondere das "Online-Jahr 50plus - Internet verbindet" gefördert, dessen Schirmherrschaft Frau Bundesministerin von der Leyen innehatte. Die im Rahmen dieses Programms bundesweit angebotenen Internetkurse speziell für ältere MitbürgerInnen liefen sehr erfolgreich von 2006 bis Ende des Jahres 2008.
Für das im Antrag genannte Anliegen sind vor allem Kommunen und Bildungsträger gefordert. Auch die Unternehmen sind im eigenen Interesse aufgefordert, nutzerfreundliche Produkte anzubieten, die älteren Menschen den Zugang zur elektronischen Kommunikation erleichtern. Hier hat sich in jüngster Zeit viel getan. Augenscheinlich wird dies an einer überdimensionierten Fernbedienung, die ich bei einem Kaffeeröster sah. Ältere Menschen und deren Bedürfnisse sind in den Blickpunkt der Anbieter und Unternehmer gerückt.
Ihr Antrag greift im Wesentlichen eine zahlenmäßig bekannte Tatsache auf, nämlich dass der prozentuale Anteil der älteren Generation bei der Nutzung des Internets zwar in den letzten Jahren weiter gesteigert werden konnte, aber noch immer nicht mit den übrigen Generationen gleichauf liegt. Das bestreitet auch niemand, ebenso wenig wie die Tatsache, dass in skandinavischen Ländern die Internetnutzung von Älteren höher ist. Wenn wir aber genau hinschauen, und das haben Sie in ihrem Antrag ja auch geschrieben, dann ist die Gruppe der 70-Jährigen aufwärts, dort wird nur eine Online-Quote von 16,3 Prozent erreicht, problematisch. Immerhin ist die Quote zum Vorjahr um 3,1 Prozent gestiegen, und das ist durchaus beachtlich.
Wer sich heute eine Medienkompetenz zulegen möchte und den Willen dazu hat, der findet auch eine Möglichkeit, unabhängig vom Alter. Das Angebot ist vielfältig, ob Kommune, Volkshochschule, Verein, Wohlfahrtsorganisation, Bildungseinrichtung et cetera, überall gibt es Angebote. Jedoch müssen der Wille und die Bereitschaft vorhanden sein, ohne das geht es nicht.
Ich denke an das Sprichwort:
Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Menschen zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Menschen die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer.
Antoine de Saint-Exupéry.
Die Zusammenarbeit mit Verbänden, Weiterbildungsinstitutionen und Unternehmen der Wirtschaft zur Sicherung der Teilhabe der älteren Generation an den neuen Kommunikationsmöglichkeiten ist sehr positiv. Dies hat vor allem das Projekt "Online-Jahr 50plus - Internet verbindet" gezeigt. Sie hat Nachahmung in verschiedenen regionalen Projekten gefunden und repräsentiert die freie Entfaltung von Kräften und die freien Wahlmöglichkeiten in der pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesregierung ist damit ihrer Aufgabe zur Anregung gesellschaftlicher Entwicklungen erfolgreich nachgekommen. Für die breite Durchsetzung der Internetnutzung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Fläche sind nun vor allem Länder, Kommunen, Bildungsträger und auch die Wirtschaft gefordert.
Geradezu vorbildhaft sind die Senior-Internet-Initiativen in meinem Heimatland Baden-Württemberg. Die Senior-Internet-Initiativen wollen dazu beitragen, dass die Internetnutzung durch ältere Menschen in Baden-Württemberg zunimmt. Deswegen gibt es an vielen Orten in Baden-Württemberg Anlaufstellen, bei denen Senior-Internet-Helfer/-innen unter dem Motto "von Senior/-innen für Senior/-innen" älteren Menschen beim Einstieg ins Internet und bei Fragen rund um den Computer helfen. Die Angebote sind auf die Erfordernisse und Bedürfnisse von älteren Menschen abgestimmt. Einfühlsam wird versucht, auch auf die kleinsten Probleme, einzugehen. Die Angebotsformen sind auf die Verhältnisse und Möglichkeiten vor Ort abgestimmt. So gibt es:
Schnupperkurse, um Nutzungsmöglichkeiten des Internets aufzuzeigen und erste Schritte im Internet zu unternehmen, öffentliche Internetzugänge, um selbstständig im Internet zu surfen - mit Unterstützung durch die Senior-Internet-Helfer/-innen, individuelle Einzel- und Gruppenberatung, Schulungen und Workshops zu speziellen Themen rund um den Computer und das Internet. Die Senior-Internet-Helfer/-innen arbeiten ehrenamtlich. Für sie steht nicht die Technik im Vordergrund, sondern vor allem der Austausch mit anderen Menschen und die Freude bei ihrem Engagement.
Die Angebote, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In meiner Heimatstadt Esslingen am Neckar gibt es das Projekt MediaKomm Esslingen und in Reichenbach/Fils für das Umland die "Senioren Online". Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz für Internet und neue Medien zu erhöhen und Hemmschwellen abzubauen. Dies soll unter anderem mit dem Projekt "buerger-gehen-online" erreicht werden.
In diesem Projekt werden bestehende PC-Räume für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. neue Räume geschaffen. Zentraler Bestandteil des Konzepts ist der Einsatz von ehrenamtlich tätigen Mentoren. Diese begleiten und unterstützen beim Einstieg in die Nutzung der neuen Medien und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie ermutigen zum Ausprobieren und Selbermachen am Computer und fördern damit selbstorganisiertes und selbstgestaltetes Lernen interessierter Bürgerinnen und Bürger.
Weiterhin gibt die Bundesregierung in ihrem Programm "Wirtschaftskraft Alter" Anstöße für Wirtschaftsunternehmen, den bedeutenden Markt für speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittenen Produkten zu entdecken und zu nutzen. Hierzu gehören unter anderem auch benutzerfreundliche PCs und entsprechende Softwareprodukte.
Die Bereitstellung von Breitbandkabelanschlüssen für 98 Prozent der Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Aktionsprogramm der Bundesregierung iD2010 geplant ist, wird die Voraussetzungen für eine intensivere Internetnutzung durch ältere Menschen weiter verbessern. Im gerade beschlossen Konjunkturprogramm haben wir ja den Ausbau des leistungsfähigen Breitbandnetzes beschlossen. So sollen bis Ende 2010 die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein. Bis spätestens 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Mit dem Programm "Aktiv im Alter", das 2008 begonnen hat, setzt die Bundesregierung bei aktuellen seniorenpolitischen Programmen bereits heute insbesondere auf eine Förderung kommunaler Aktivitäten und eine stärkere Beachtung des ländlichen Raums. Damit soll darauf hingewirkt werden, entsprechende Lernangebote auch in der Fläche anzubieten.
Ihrem Vorschlag, Medien- und Internetkompetenz als eigenes Förderziel in die Richtlinien des Bundesaltenplans aufzunehmen, widerspricht grundsätzlich nichts, da hier eine neue Grundlagenkompetenz angesprochen wird, die für die zukünftige gesellschaftliche Teilhabe eine Schlüsselfunktion einnehmen wird. Es ist allerdings auch nach den bisherigen Richtlinien problemlos möglich, entsprechende Projekte zu fördern.
Die Unionsfraktion hat jüngst auch auf die Sprache hingewiesen. Anbieter müssen sich verständlich ausdrücken. Ich zitiere aus einer Gebrauchsanleitung eines Telekommunikationsanbieters:
Beim Telefonieren habe Sie folgende Optionen: Call Pickup, Call deflection, Call waiting, Call hold sowie Verkettung einer Call by Call Rufnummer. Sie können ein Besetztsignal einrichten, wenn MSN (Busy on Busy) belegt ist.
Die Stärkung der Medienkompetenz älterer Menschen ist wichtig. Die unionsgeführte Bundesregierung hat hier einiges auf die Beine gestellt, und ich bin mir sicher, dass auch zukünftig - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - neue Modellprojekte angestoßen werden können. Der Bund allein wird es nicht richten können. Alle Akteure, Bund, Länder, Kommunen, Bildungsträger und die Wirtschaft, müssen an einem Strang ziehen. Dann ist mir um die Medienkompetenz der älteren Generation nicht bange.
Rede
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes
und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)
Drs. 16/10995
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
heute debattieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem wir das Erfolgsmodell Zivildienst fortentwickeln wollen. Zudem möchten wir die jungen Menschen, die diesen Dienst leisten, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und beim Qualifikationserwerb unterstützen bzw. die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Zivildienstleistenden weiter ausbauen und stärken.
Mein Dank gilt allen jungen Männern, die in den vergangenen 47 Jahren einen Zivildienst absolviert haben bzw. noch absolvieren. Erst vor kurzem konnte in meiner Heimatregion Stuttgart der 2,5-millionste Zivildienstleistende begrüßt werden. Ich finde, das ist eine beeindruckende Zahl. Dass dies mit einer Feier und mit einer bundesweiten Berichterstattung verbunden wurde, ist zwar selbstverständlich, zeigt aber auch, wie sich die Gesellschaft in fast 50 Jahren verändert hat:
Galten Wehrdienstverweigerer in den 60er und 70er Jahren weithin als Vaterlandsverräter und Drückeberger, so sind sie heute gesellschaftlich voll anerkannt und respektiert. Dass junge Männer heute nicht mehr geächtet, sondern geachtet werden, wenn sie sich für einen sozialen Dienst entscheiden, hängt auch mit der demografischen Entwicklung zusammen; denn die immer älter werdenden Deutschen benötigen im Prinzip jede helfende Hand. Für Familien mit kranken und pflegebedürftigen Angehörigen sind die Zivildienstleistenden wertvolle Helfer und eine wichtige Stütze. Ihre Arbeit ist hoch anerkannt und aus vielen sozialen Einrichtungen kaum mehr wegzudenken. So ist der Einsatz von Zivis beispielsweise in der Betreuung von Schwerstbehinderten, Erwachsenen wie Kindern, kaum zu ersetzen.
Seit gut zwei Jahren können wir wieder einen Anstieg der Einberufungen zum Zivildienst verzeichnen. Nach 83.000 Einberufungen im Jahr 2006 waren es letztes Jahr schon 84.300 Einberufungen. In diesem Jahr wird mit 88.000 Einberufungen gerechnet. Aktuell leisten 73.457 Zivis ihren Dienst ab.
Der Zivildienst ist eindeutig ein Erfolgsmodell und für jeden jungen Mann auch eine persönliche Bereicherung. Zudem trägt der Zivildienst wesentlich zur Berufsfindung und Berufsorientierung bei. Bei den Arbeitgebern sind ehemalige Zivis besonders beliebt, da sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit wertvolle Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein oder auch die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv auszutragen, erworben haben.
Im Koalitionsvertrag vom November 2005 hat sich die Große Koalition eindeutig zur allgemeinen Wehrpflicht und damit auch zum Zivildienst bekannt. Aufgrund seiner sozialpolitischen Bedeutung und aus jugendpolitischer Sicht wurde der Zivildienst als unbedingt erhaltenswert anerkannt. Zudem haben wir uns damals darauf verständigt, den Zivildienst als Lerndienst weiterzuentwickeln. Das bedeutet praxisbezogenes, staatsbürgerliches und soziales Lernen sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Zivildienstleistenden. Modellprojekte gibt es hierzu bereits an den Zivildienstschulen und bei den Wohlfahrtsverbänden.
Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es eine intensive Fachdiskussion zur Weiterentwicklung des Zivildienstes. Ich erinnere an die Arbeitsgruppe "Impulse für die Zivilgesellschaft", deren Ergebnisse teilweise, wie zum Beispiel die Angleichung der Dauer des Zivildienstes an die Dauer des Grundwehrdienstes, noch in der 15. Legislaturperiode umgesetzt werden konnten. Leider konnten andere Ergebnisse des einstimmig verabschiedeten und breit getragenen Abschlussberichts vom Januar 2004 aus Zeitgründen nicht mehr realisiert werden. Zur Lösung von Problemen, die sich aus der Verkürzung des Zivildienstes auf neun Monate insbesondere bei der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern ergeben können, hat die Kommission empfohlen, die rechtlichen Möglichkeiten einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes zu prüfen. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt: Eine freiwillige Verlängerung des nur noch neunmonatigen Zivildienstes entsprechend der freiwilligen Verlängerung des Grundwehrdienstes wäre rechtlich zulässig. Gleichwohl fehlen entsprechende Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weiterhin soll der Zivildienst neun Monate dauern. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die anstelle des Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten, verpflichten sich demgegenüber für mindestens zwölf Monate und bleiben in ihrem Freiwilligenstatus weiterhin sozial abgesichert. Zivildienstleistenden werden von den Dienststellen lediglich "Verlängerungsmöglichkeiten" in Form von Praktika, Minijobs oder Ähnliches angeboten, die keine gleichwertige soziale Absicherung wie der vorangegangene Zivildienst bieten.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorhabens haben wir mit dem Koalitionspartner Gespräche zum Thema freiwillige Verlängerung des Zivildienstes geführt. Aufgrund der ablehnenden Haltung der SPD konnte dieses Vorhaben nicht Teil des jetzigen Gesetzentwurfs werden, was ich persönlich sehr bedaure. Hintergrund ist ein Vorschlag des BMFSFJ von Beginn diesen Jahres, der jungen Zivildienstleistenden die Möglichkeit bieten sollte, Zeiten zwischen Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums durch eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um höchstens sechs Monate sinnvoll zu nutzen. Außerdem war der Vorschlag Teil der Bemühungen, den Zivildienst schrittweise als Lerndienst auszubauen. Eine verlängerte Dienstzeit sollte dem Zivildienstleistenden die Möglichkeit bieten, Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen, um sich vermehrt Qualifikationen für das spätere Berufsleben anzueignen. Die Verbände und die Betroffenen selbst begrüßten den Vorschlag. Da die SPD von ihrer ablehnenden Haltung nicht abzubringen war, musste auf einen entsprechenden Passus im Gesetzentwurf verzichtet werden. Bleibt zu hoffen, dass die Anhörung am 15. Dezember und das anstehende Gesetzgebungsverfahren vielleicht doch noch die Möglichkeit bieten, das Thema wieder aufzugreifen. Bekanntlich kommt ja kein Gesetz so aus dem Bundestag raus, wie es reingeht. Und dies ist bekanntlich auch kein Zitat eines Unionspolitikers, sondern des SPD-Fraktionsvorsitzenden.
Unabhängig von dieser Debatte gibt es seit längerem einen konstruktiven und ausführlichen Diskurs zur Weiterentwicklung des Zivildienstes als Lerndienst. So wurden unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände, in zahlreichen Gesprächen mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Zivildienstleistenden und Dienststellen und mit der Durchführung von Fachkongressen im Herbst 2007 die "Eckpunkte" vorgelegt, auf denen der jetzige Gesetzentwurf im Wesentlichen basiert.
Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zivildienst als Lerndienst weiterzuentwickeln. Dazu gehört der Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie die weitere qualitative Verbesserung von Lehrgängen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll, welches den Inhalt des Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden sowie die während des Zivildienstes erworbenen Kompetenzen für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst. Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf Antrag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung des Zivildienstes als berufliche Qualifikationsvoraussetzung bewährt.
Alle Dienstleistenden werden in ihrer Dienstzeit für die ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert und fortgebildet. Die Einführungslehrgänge an den staatlichen Zivildienstschulen und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden flexibler strukturiert und zu dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt bzw. durch neue Seminarangebote ergänzt. Kürzere und terminlich variable Seminare, mehr Wahlmöglichkeiten, eine bessere Verbindung von Theorie und Praxis sowie ein Angebot zur Reflexion sind vorab in einigen Modellprojekten erprobt worden und bei allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen. Dementsprechend orientiert sich die Neustrukturierung an den dort gemachten Erfahrungen.
Bewährtes wie die fachliche Schulung insbesondere im Bereich der Pflege und Betreuung Hilfebedürftiger, in der rund zwei Drittel der Zivildienstleistenden tätig sind, werden beibehalten. Ebenso die Seminare zur politischen Bildung.
Zu Beginn des Dienstes wird der Zivildienstleistende künftig in einem neu entwickelten eintägigen Seminar über seine Rechte und Pflichten sowie über die ihm zustehenden Geld- und Sachbezüge informiert. Dieses Seminar ist genauso obligatorisch wie das viertägige Seminar zur politischen Bildung, das bisher eine Woche umfasst. Ziel der Flexibilisierung ist es, durch eine vergrößerte Wahlfreiheit bei Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltungen den vermittelten Lehrstoff und die seminarbedingten Abwesenheitszeiten besser in den Dienstalltag zu integrieren und die Motivation der Seminarteilnehmer zu stärken. In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen sollen die im Dienstalltag erworbenen Fähigkeiten identifiziert, reflektiert und gesichert werden.
Eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung im Bereich der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich wird, insofern erforderlich, weiterhin gewährt. Die mehrwöchigen fachlichen Lehrgänge sollen ebenso wie die zivildienstspezifischen Einführungslehrgänge in mehrere selbständige Module aufteilbar und zeitlich flexibel belegbar sein. Die Teilnahme an einem Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen sowie einem Reflexionsseminar wird fakultativ angeboten.
Neben der Neustrukturierung der Bildungsmaßnahmen sieht der Gesetzentwurf eine neue Berichtspflicht des Zivildienstbeauftragten - analog zum Bericht des Wehrbeauftragten - vor. Der Tätigkeitsbericht soll regelmäßig über die Lage und die Entwicklungen im Zivildienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird gesetzlich abgesichert, dass sich die Dienstleistenden zukünftig mit Anregungen und Beschwerden direkt an den Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Veröffentlichungspflicht gibt.
Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz zu den Freiwilligendiensten, wie das Freiwillige Soziale Jahr oder das Freiwillige Ökologische Jahr, ist der Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein Pflichtdienst. Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten eine Menge von Berührungspunkten und Gemeinsamkeiten, die im Bericht der Kommission "Impulse der Zivilgesellschaft" ausführlich dargestellt werden. Die zentrale Forderung des Berichts wir nun mit der Novelle umgesetzt: die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir gehen nun in die Beratung; in wenigen Tagen haben wir die Anhörung zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz. Die Ergebnisse sollten wir im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen. Lassen Sie uns, im Interesse aller Zivildienstleistenden, über den Gesetzentwurf konstruktiv diskutieren. Vielleicht gelingt uns an der einen oder anderen Stelle noch eine Nachjustierung. Ich denke hier an die Problematik des § 14c Zivildienstgesetz und die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes.
Rede zum Tag der Deutschen Einheit an der Wiedervereinigungslinde in Deizisau
Schön, dass wir zu diesem freudigen Anlass hier in Deizisau zusammengekommen sind. Ich freue mich, dass wir hier unter der Wiedervereinigungslinde gemeinsam den Tag der Deutschen Einheit feiern. In den 18 Jahren seit der Wiedervereinigung ist auch die Wiedervereinigungslinde gewachsen. Wie dieser Baum war auch die deutsch-deutsche Wiedervereinigung zunächst ein zartes Pflänzchen. Sie bedurfte viel Pflege und Aufmerksamkeit, musste in der neuen Umgebung Wurzeln schlagen.
Auch unser wiedervereinigtes Deutschland muss nach wie vor gehegt und gepflegt werden. An einigen Stellen gibt es schon starke und tragfähige Äste, aber an vielen wünschen wir uns nach wie vor mehr Wachstum.
Andere Städte haben sich ebenfalls für eine Wiedervereinigungslinde entschieden: eine solche Linde gibt es beispielsweise in Bergneustadt im Oberbergischen Land oder in Kahl in Bayern.
Die Linde in Deizisau ist als Symbol für die Wiedervereinigung klug gewählt. Im deutschen Kulturgut nimmt sie einen hervorragenden Platz ein. Ein Beispiel ist das Volkslied "Am Brunnen vor dem Tore" nach einer Melodie von Franz Schubert. Dieses Lied bezieht sich ganz konkret auf die Sommerlinde im hessischen Bad Sooden-Allendorf. Linden begegnen uns überall im deutschen Kulturbereich. Die Linde ist ein Symbol für die Heimat.
In vielen Dörfern befindet sich eine Linde im Mittelpunkt. Häufig erkennen wir das heute daran, dass das Gasthaus in der Ortsmitte "Zur Linde" heißt. In ganz Deutschland gibt es zahlreiche Orte, die sich in ihrem Namen auf die Linde beziehen. Insgesamt sind über 850 solcher Namen belegt.
Die Verehrung der Linde ist eine sehr alte Tradition. Bei den Germanen galt sie als heiliger Baum der Göttin Freya. Die Linde ist der Baum der Rast und Besinnung, aber auch Symbol ehelicher Liebe, Güte und Beständigkeit. Im Gegensatz zur Eiche wurde die Linde als weiblich angesehen. Die Linde war ein Ort des Festes, aber auch der Gerichtsbarkeit. Als Ort des Gerichtes wurden hier minderschwere Straffälle verhandelt – wo ein mildes Urteil zu erwarten war. "Unter der Linde" war ein offizieller Ort. Beispielsweise Kurfürst August von Sachsen unterzeichnete seine Verordnungen mit "Gegeben unter der Linde". Im Christentum erfuhr die Linde eine Neu-Interpretation: sie wurde zum Ort der Marienverehrung. Neben der Maria-Linde gibt es die Apostellinde: eine Linde mit zwölf künstliche verlängerten Armen.
Mit einer Linde gekennzeichnet ist auch der neue deutsch-deutsche Mittelpunkt. 1991 wurde der Schnittpunkt der beiden Achsen Nord-Süd und Ost-West im wiedervereinigten Deutschland in Niederdorla mit einer Kaiserlinde gekennzeichnet.
Neukieritzsch ist die Partnergemeinde von Deizisau in Ostdeutschland. Nach der Wende per Losverfahren der Gemeinde Deizisau zugeteilt, besteht heute ein reger Austausch zwischen Deizisau und Neukieritzsch. Vor allem über die Vereine kommen die Menschen der beiden Städte einander näher. Und auch hier trägt das Lindensymbol: denn die Stadt Neukieritzsch im Landkreis Leipzig trägt in ihrem Wappen einen Baum – eine Linde.
Auch der Landkreis Leipzig ist ein Lindenort. Leipzig heißt im sorbischen Lipsk und Lipsk heißt wiederum Linden-Ort. Vielleicht hat der Schutz der Linde ein bisschen mitgeholfen, als vor 18 Jahren die Stadt Leipzig Ausgangspunkt der friedlichen Revolution in Ostdeutschland wurde. "Wir sind das Volk" und "Keine Gewalt" lauteten die zentralen Parolen bei den Montagsdemonstrationen. Ausgangspunkt für die Demonstrationen war das Friedensgebet in der Nikolaikirche in Leipzig. Was als Gebet begann, fegte mit der Kraft der Worte die DDR hinweg. Aus kleinen Demonstrationen entwickelte sich eine Dynamik, die immer mehr Menschen in ihren Bann zog. Vor 18 Jahren überwand das Volk im Osten Deutschland die innerdeutsche Grenze. Heute, am Tag der Deutschen Einheit möchte ich daran erinnern, wie es damals war. Wie wir fasziniert und ungläubig verfolgt haben, wie die Menschen in Berlin die Mauer überwanden. Wie sich glücklich völlig fremde Menschen an diesem Freudentag in den Armen lagen. Ich möchte an unseren Bundeskanzler Helmut Kohl erinnern, der die Chance zur Wiedervereinigung genutzt hat. Mit seinem zehn Punkte Plan verlieh er der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten eine bedeutende Grundlage. Ich möchte auch an die anschließende diplomatische Meisterleistung erinnern. In den Zwei-Plus-Vier-Gesprächen ist es gelungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg offen gebliebenen Fragen zu lösen. Ich möchte an den Beitritt der auf dem Territorium der DDR gegründeten Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes erinnern.
Heute, 18 Jahre später, ist von der Euphorie, die wir damals empfunden haben, nur noch wenig zu verspüren. Ich denke, wir sollten uns am Tag der Deutschen Einheit daran erinnern, wie positiv wir diese ersten Schritte erlebt haben. Vielleicht kann uns diese Energie heute darin nützlich sein, das Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten weiter zu fördern.
Mit dem Fall des eisernen Vorhangs ist Deutschland vom Rand Europas in die Mitte gerückt. Berlin wurde wieder zur Hauptstadt von Deutschland, eine lebendige Stadt im Herzen Europas. Wenn ich heute im Deutschen Bundestag zwischen den Abgeordnetenbüros und der Parlamentsbibliothek über die Spree gehe, erinnert nur noch wenig daran, dass viele Menschen zu Zeiten der DDR für diesen Weg ihr Leben riskiert und manchmal auch verloren haben. Berlin ist heute eine zusammenwachsende, pulsierende Metropole. Direkt neben dem Brandenburger Tor, "Unter den Linden" machen wir heute die Politik für das neue, wiedervereinigte Deutschland.
Rede von Markus Grübel MdB
zu TOP 20
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aufheben (Drs. 16/9630)
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen,
wir unterhalten uns heute über einen sehr kurzen Antrag der Oppositionsfraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN, der lediglich zwei Seiten umfasst, der aber dennoch ein wichtiges und spannendes Thema, nämlich die Altersgrenzen, thematisiert.
Ich denke, es ist an der Zeit, dieses Thema aufzugreifen, denn es bewegt auch die Menschen in unserem Land.
Ich vermute Ihr Antrag wurde motiviert durch die Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 (Drs. 16/8823) auf ihre Kleine Anfrage zum Thema "Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements". Sie haben dann einfach Ihrem jetzigen Antrag das Wort "aufheben" angehängt.
In diesem Zusammenhang kann ich allen Seniorenpolitikern und Ehrenamtspolitikern die Lektüre der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion "Seniorinnen und Senioren in Deutschland" vom 21. August 2008 (Drs. 16/10155) empfehlen. Dort wird eine umfassende Bestandsaufnahme der Seniorenpolitik vorgenommen. Eine Vielzahl von Themen unter anderem Altersgrenzen, Altersdiskriminierung, demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement werden aufgegriffen und exakt dargestellt. Von daher gibt allein schon der Inhalt dieser Drucksache einige Antworten auf Ihren Antrag bzw. Ihre Forderungen.
Es ist schade, dass wir heute über dieses Thema reden und nicht in vier Monaten, denn dann wären wir alle ein wenig schlauer und hätten das lang erwartete Gutachten zum Thema "Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe", welches vom BMFSFJ in Auftrag gegeben wurde und bis Ende November 2008 vorliegen soll, lesen können. So müssen wir uns noch ein wenig gedulden. Die bisher zum Thema Altersgrenzen vorliegenden Untersuchungen wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2001 und die Zusammenstellung gesetzlicher Altersgrenzen durch das BMJ im Jahr 2005 sind entweder veraltet oder erfassen nur einen Teilaspekt des Problems.
Ziel des Gutachtens ist es, im Lichte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, eine Bestandsaufnahme der in Deutschland bestehenden Altersgrenzen zu erhalten. Dabei sollen nicht nur gesetzliche bzw. rechtlich festgelegte Altersgrenzen erfasst werden, sondern auch untergesetzliche "weiche" Altersgrenzen, die älteren Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft verwehren, zum Beispiel im Hinblick auf freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement . Das Gutachten soll eruieren, in welchen Bereichen derartige Altersgrenzen bestehen, die dahinter stehenden Gründe und Motive beschreiben und die für die Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit und fortbestehenden Notwendigkeit erforderlichen Grundlagen liefern.
In diese Bewertung sollen Aspekte der demografischen Entwicklung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einfließen.
Beispielhaft möchte ich auf folgende Altersgrenzen hinweisen:
- Höchstaltersgrenzen als Zugangsvoraussetzungen zum Beruf (z.B. im öffentlichen Dienst)
- Schöffen sollen noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben (§ 33 GVG)
- Eine erstmalige Bestellung zum Notar ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr möglich (§ 6 Abs. 1 BNotO)
- Banken binden die Vergabe von Darlehen, Vereine die Übernahme von Ehrenämtern häufig an eine Höchstaltersgrenze
- Beendigung der kassenärztlichen Zulassung mit Vollendung des achtundsechzigsten Lebensjahres (§ 95 Abs. 7 SGB V), wobei wir diese Regelung im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung streichen werden. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten, so dass Ärzte zukünftig über das achtundsechzigste Lebensjahr hinaus Patienten behandeln dürfen.
Auch das gesetzliche Renteneintrittsalter ist nichts anderes eine "Regelaltersgrenze" für das Ausscheiden aus dem Beruf. Menschen, die noch gesund und fit sind und noch weiter arbeiten wollen und können, werden ungefragt in Rente geschickt. Es gibt einige Ausnahmen, aber die Zahl ist verschwindend klein.
In einigen Jahren benötigen wir viele erfahrene und hoch qualifizierte ältere Arbeitnehmer, da immer weniger junge Menschen nachkommen. Die Rente mit 67 ist ein richtiger und notwendiger Schritt der Anpassung an die demografische Wirklichkeit. Jedoch sollte man auch über die Individualisierung der Lebensarbeitszeit und über flexiblere Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Berufsleben nachdenken. Starre Altersgrenzen sind diskriminierend für diejenigen, die noch länger in ihrem Beruf arbeiten wollen. Bei diesem Personenkreis wird durch gesetzlich normierte Altersgrenzen die Leistungsfähigkeit infrage gestellt und Potenzial vergeudet.
Verrentungsgrenzen werden auch von der Wissenschaft durchaus kritisch und als nicht zukunftsfähig gesehen. So sprach sich die renommierte Altersforscherin der Charite Berlin, Frau Professor Dr. Adelheid Kuhlmey, im November 2007 für flexible und individuelle Altersgrenzen aus und forderte ein Überdenken des gängigen Renteneintrittsalters. Sie hält flexible und individuelle Regelungen für sinnvoller, was ich persönlich nur unterstützen kann.
Ähnlich äußerte sich auch der vor zwei Jahren verstorbene Gerontologe Professor Paul B. Baltes in der FAZ vom 12. Mai 2004:
"Je älter die Bevölkerung, um so weniger tragfähig sind altersbezogene Regeln. Dies ist einer der Gründe, warum Wissenschaftler abraten, eine feste Altersgrenze etwa für den Einstieg in das Pensionsalter zu postulieren. Alterspolitik muss variabel und differenziert sein. Altershomogene Politik ist zum Scheitern verurteilt."
Wir alle können uns noch an die öffentlich diskutierten Beispiele des deutschen Nobelpreisträgers für Physik, Theodor Hänsch, und des Immunologen und Genetikers Klaus Rajewsky erinnern. Diese Beispiele führen deutlich vor Augen, dass vor allem deutsche Professoren jenseits der gesetzlichen Altersgrenze für Professoren in Deutschland, ihr Heil in Amerika suchen, wo allein Leistungskraft und Kreativität zählen. Die Beurteilung nach dem Lebensalter würde dort als schwerwiegende Diskriminierung gewertet werden.
Die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Zahl der jüngeren Menschen nimmt ab und die der Älteren steigt. Das hat verschiedene Ursachen: Seit den 60er Jahren werden weniger Kinder geboren und die Lebenserwartung der Menschen steigt weiter an. Die längere Lebenszeit ist in der Regel mit einer besseren Gesundheit und mehr Vitalität verbunden, als in den vergangenen Jahrzehnten. Ältere Menschen haben zudem mehr Möglichkeiten zur Lebensgestaltung. Der demografische Wandel geht einher mit einem Gewinn an gestaltbarer Lebenszeit für den Einzelnen und bietet damit auch vermehrt Chancen und nicht nur Risiken, wie das gerne und oft in der Öffentlichkeit und den Medien dargestellt wird, was mitunter zu einem verzerrten und falschen Bild vom Alter führt. Steigendes Alter wird häufig mit einem Rückgang der Innovationskraft, Produktivität und der Güter- und Dienstleistungsnachfrage assoziiert. Dabei wird übersehen, dass die Innovationskraft und Produktivität Älterer durch lebenslanges Lernen, eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen und eine aktive Gesundheitsförderung erhöht werden kann.
Der fünfte Altenbericht hat sich mit den Potenzialen des Alters beschäftigt. Wir haben genau vor einem Jahr über das Thema im Parlament gesprochen. Senioren sind eine Bereicherung. Deutschland braucht das Zukunftspotenzial der Senioren dringender denn je; denn ältere Menschen verfügen über Erfahrungen und Stärken, die unsere Gesellschaft wirtschaftlich benötigt und sozial bereichert.
Aufgabe der Politik ist es, den Veränderungsprozess zu fördern und mitzugestalten. Einerseits geht es darum, die erforderliche Absicherung im Alter zu gewährleisten, und andererseits darum Partizipation, ehrenamtliches- und bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Grundlegendes Ziel unserer Senioren- und Altenpolitik ist es, die Entwicklung und Verankerung eines neuen Leitbildes des Alters voranzutreiben. Der sechste Altenbericht wird sich dem Thema Altersbilder widmen. Mit dem sich wandelnden Bild vom Alter nicht vereinbar sind alle Formen der Altersdiskriminierung, verstanden als soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Lebensalters. Die Betroffenen werden daran gehindert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In diesem Zusammenhang rücken Altersgrenzen - ich habe vorhin schon einige Beispiele angeführt - in das Blickfeld, da sie geeignet sind, institutionelle Barrieren und Ausgrenzungen in der gesellschaftlichen Realität zu verankern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, unser
Ansatz bezüglich der Altersgrenzen ist etwas weitergehender als der Ihrige, auch wenn wir in manchen Punkten sicherlich Übereinstimmung erreichen können.
Fakt ist: Für eine ganze Reihe von Berufen und öffentlichen Tätigkeiten gibt es gesetzlich normierte oder tarifrechtliche Altersgrenzen. Diese Altersgrenzen sind aber zum Teil unzeitgemäß und diskriminierend. Die AG Familie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die zuständigen Berichterstatter zur Seniorenpolitik haben sich bereits im Januar 2007 zu diesem Thema öffentlich geäußert. Wir halten es für notwendig, die starren Altersgrenzen zu überprüfen. Dies ergibt sich nicht nur aufgrund der ökonomischen Notwendigkeit durch den Bevölkerungsschwund, sondern ist auch der Tatsache geschuldet, dass in vielen Staaten das Verbot, Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters zu benachteiligen, bereits Verfassungsrang genießt. Zudem stellt das Europarecht bindende Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung auf.
Die Senioren- und Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten es für berechtigt, dass starre Altersgrenzen durch objektive Kriterien ersetzt werden. Wer körperlich und geistig die nötigen Voraussetzungen mitbringt und sich weiterbildet, muss auch arbeiten dürfen (Piloten, Statiker, Ärzte, ehrenamtliche Schöffen usw.).
Wir werden sehen, was das Gutachten hierzu sagt, und dann können wir gerne wieder an dieser Stelle darüber diskutieren.
Noch einige Ausführungen zum Thema "Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten älterer Bürgerinnen und Bürger bzw. Sicherung und Unterstützung des Infrastrukturausbaus für das bürgerschaftliche Engagement":
Gerade das unionsgeführte BMFSFJ leistet in diesem Bereich vorbildhafte Arbeit. Natürlich kann man immer mehr machen, und als Oppositionsfraktion gehört es ja auch zu Ihren Aufgaben immer mehr zu fordern, das ist ja auch ganz einfach, denn Sie tragen ja auch nicht die finanzielle Verantwortung, und ich bin mir sicher, dass auch Sie mir nicht sagen können, wo das zusätzliche Geld herkommen soll.
Trotzdem denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind.
Auch Modellprogramme und Leuchttürme können eine Initialzündung geben und bürgerschaftliches Engagement verstetigen.
Mit der Initiative ZivilEngagement fördert das BMFSFJ eine Reihe von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Mit dem Modellprogramm "Generationenübergreifende Freiwilligendienste" (bis zum 30. Juni 2008) wurde erstmals ein Freiwilligendienst für alle Generationen angeboten. Die größte Gruppe der Freiwilligen sind Rentnerinnen und Rentner mit 23 Prozent.
In dem neuen Freiwilligendienst aller Generationen, der am 1. Januar 2009 startet und mit 22,5 Millionen Euro ausgestattet ist, ist ein Schwerpunkt die Zielgruppe der Älteren. Die positiven Erfahrungen - 42 Prozent der Einsatzstellen möchten den Einsatz von älteren Menschen weiter steigern - zur Gewinnung und zum Einsatz von Seniorinnen und Senioren sollen durch gezielte Maßnahmen zu einem weiteren Anstieg der Freiwilligenzahlen in dieser Altersgruppe führen.
Auch mit dem Aktionsprogramm "Mehrgenerationenhäuser"wird das Miteinander der Generationen gestärkt. Mehr als 500 Mehrgenerationenhäuser bundesweit verbinden bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe und professionelle Unterstützung zu einem umfassenden Angebot für Menschen jeden Alters. Ziel des Aktionsprogramms ist es ja gerade, dass alle Generationen in Verbindung kommen und Erfahrungen und Wissen untereinander austauschen. Ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. In meiner Heimatstadt Esslingen haben wir ein Mehrgenerationenhaus, und da funktioniert dies wunderbar. In gut 75 Prozent der 9100 Angebote in den Mehrgenerationenhäusern begegnen sich Jung und Alt. Beide Generationen - sowohl Jung als auch Alt - profitieren in den Mehrgenerationenhäusern voneinander. Durch die bewusste Verbindung von professioneller und ehrenamtlicher Tätigkeit in den Häusern wird der Wert des gegenseitigen Gebens und Nehmens aktiv gelebt.
Das vom BMFSFJ von 2002 bis 2006 geförderte Bundesmodellprogramm "Erfahrungswissen für Initiativen" (EFI) hatte zum Ziel, das Erfahrungswissen älterer Menschen für freiwillige Projekte und Initiativen nutzbar zu machen. Nach dem Auslaufen der Bundesförderung (Ende 2006) wird das Programm von den beteiligten Ländern fortgeführt und weiter ausgebaut. EFI ist ein Qualifizierungsprogramm für ältere Menschen zu seniorTrainer/innen. Das Programm dient dem Aufbau einer neuen Verantwortungsrolle für ältere Menschen in der Kommune. Sie setzen ihr Erfahrungswissen und ihre Kenntnisse zum Beispiel in Projektentwicklung, Gesprächsführung, Konfliktmanagement und Öffentlichkeitsarbeit bei der Begleitung und Beratung von Freiwilligeninitiativen, Einrichtungen, Vereinen, Verbänden in Kommunen ein bzw. bauen eigene Projekte gemäß der kommunalen Bedarfslage auf. Seit 2003 haben rund 1000 seniorTrainer/innen mehr als 4000 Projekte zum Beispiel in Schulen, Altenpflege, Internet, Kultur, Sport aufgebaut oder begleitet.
Daneben fördert auch das BMZ ehrenamtliches Engagement älterer Menschen seit vielen Jahren gezielt über den Senior Expert Service.
Ich könnte die Liste noch weiterführen, aber ich denke die Projekte sind Ihnen bekannt.
Ich fasse kurz zusammen:
Erstens: Bürgerschaftliches Engagement fördern, steht ganz vorne auf der Agenda des BMFSFJ und der unionsgeführten Bundesregierung.
Zweitens: Auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens sollten wir entscheiden, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Veränderung oder Beseitigung bestehender Altersgrenzen zu ergreifen sind.
Patientenverfügungen: Rede zum Entwurf Stünker und Kollegen
Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben letzte Woche an dieser Stelle über bessere Rahmenbedingungen für Schwerstkranke und Sterbende gesprochen.
Die Antwort einer menschlichen Gesellschaft auf die Frage von Krankheit, Leiden und Sterben kann nicht die aktive Sterbehilfe oder Formen davon sein.
Die Antwort ist eine gute palliativmedizinische Versorgung und gute Hospizarbeit - ambulant und stationär.
Darum ist es richtig, das Thema PV erst heute zu diskutieren.
Um was geht es bei der Bewertung einer Patientenverfügung?
Es geht im Wesentlichen darum, ob der vorausverfügte Wille eines Patienten und der aktuelle Wille gleich sind.
Besondere Bedeutung kommt beim einwilligungsfähigen Patienten dem Gespräch zwischen dem Arzt und dem Patienten zu.
Der Arzt oder die Ärztin erläutern dem Kranken seine Diagnose.
Der Patient hat die Möglichkeit, Rückfragen an den Arzt zu stellen.
Wenn der Patient über seinen Gesundheitszustand im Klaren ist, zeigt der Arzt ihm die Behandlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen
Konsequenzen - Chancen und Risiken - auf.
Danach, möglicherweise nach einer Bedenkzeit und Rücksprache mit Angehörigen trifft der Patient seine Entscheidung für oder gegen die Behandlung.
Der Arzt kann noch einmal nachfragen.
Die Entscheidung des aufgeklärten Patienten ist für die behandelnden Ärzte bindend.
Im Fall der Patientenverfügung dagegen hat der Arzt nur ein Blatt Papier mit einer Unterschrift auf dem Tisch.
Er kann nicht nachfragen.
Auch der Patient kann seine Ausführungen nicht erläutern.
Es gibt über 200 Formulare von PV.
War die Auswahl zufällig oder bewusst?
Hat der Patient die Anordnungen richtig verstanden?
Hat er seinen Willen geändert?
Fragen über Fragen.
Diese kurze Darstellung zeigt, dass der aktuelle und der vorausverfügte Wille nicht gleichgestellt werden können!
Der vorliegende Gesetzentwurf hat einen sehr elitären Ansatz gewählt.
Er geht von gut informierten Menschen aus.
Die Realität zeigt aber, dass dies nur selten der Fall ist.
Nur wenige verfügen über ausreichende juristische und medizinische Kenntnisse, um eine möglicherweise eintretende Sterbesituation umfassend vorzubereiten.
Ich sehe ein weiteres erhebliches Problem im vorliegenden Gesetzentwurf.
Der Lebensschutz ist hier nicht weit genug berücksichtigt. Menschenwürde und Selbstbestimmung gründen erst im Lebensschutz und machen ohne diesen keinen
Sinn.
Für einen angemessenen Schutz auch des Lebensendes müssen wir die Gültigkeit von Patientenverfügungen
begrenzen
oder starke Sicherungen vorsehen.
Eine Begrenzung in der Reichweite ist die Mehrheitsmeinung der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin.
Sie findet sich auch im Gesetzentwurf Bosbach und Kollegen.
Der Gesetzentwurf von Stünker und Kollegen sieht vor, dass jemand ohne Beratung und Aufklärung irrtümlich die Anordnung treffen kann, dass er auch bei heilbaren
Krankheiten einen Behandlungsverzicht verlangt und stirbt.
Dies soll nicht nur für Krankheiten mit unumkehrbar tödlichem Verlauf gelten.
Damit ist Patientenverfügung eine scharfe Waffe gegen den Verfasser.
Weiß der Arzt, der Betreuer oder der Bevollmächtigte sicher, ob der Betroffene die vorliegende Entscheidung weiterhin trägt oder ob er seinen Willen
möglicherweise geändert hat?
Weiß der Arzt, der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob der Patient zum Zeitpunkt der Abfassung der Patientenverfügung Einwilligungsfähig war?
Weiß der Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigte, ob der Patient den Inhalt seiner Patientenverfügung richtig verstanden hat?
Wer nicht mehr einwilligungsfähig ist, kann auch kein Gespräch mit seinem Arzt führen.
Damit kann eine irrtümlich oder uneindeutig abgefasste Patientenverfügung zu falschen, für den Patienten tödlichen Entscheidungen von Ärzten, Betreuern oder
Bevollmächtigten führen.
Die aufgeworfenen Fragen beantwortet der vorliegende Entwurf nicht.
Trotzdem muss dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein besonderer Wert eingeräumt werden, auch für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird.
Ich kann mir daher eine Kompromisslinie vorstellen, die in diesem Hause und der Gesellschaft mehrheitsfähig sein könnte.
Eine Stufenregelung:
Es gibt eine einfache Patientenverfügung, die eine Reichweitenbegrenzung beinhaltet.
Durch eine solche Patientenverfügung sind ethische Probleme weitgehend ausgeschlossen.
Diese einfache Patientenverfügung kann auch ohne eine intensive Beschäftigung mit dem Thema abgeschlossen werden.
Also quasi eine Volkspatientenverfügung.
Und es gibt eine qualifizierte PV:
Nur wer sich intensiv mit medizinischen und rechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt hat, kann eine qualifizierte Patientenverfügung ohne
Reichweitenbegrenzung machen.
Für diese qualifizierte Patientenverfügung braucht es hohe Anforderungen, um dem Recht auf Lebensschutz gerecht zu werden.
der Verfasser ist über die medizinische und rechtliche Situation aufgeklärt
es gibt einen gesonderten Nachweis über die Urheberschaft und die Einwilligungsfähigkeit des Verfassers
die Patientenverfügung muss regelmäßig aktualisiert werden
Diese qualifizierte Patientenverfügung ist für Menschen, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen und dies auch immer wieder tun.
In den verschiedenen Entwürfen sind Grundüberzeugungen umgesetzt worden. Auf der einen Seite wir der Lebensschutz stärker betont, auf der anderen Seite die
Selbstbestimmung.
Wie oft bei ethischen Fragen müssen wir am Schluss einen Mittelweg finden um eine breite Mehrheit im Parlament und der Gesellschaft zu haben.
Der vorerwähnte Kompromiss wäre für mich eine solche vermittelnde Lösung.