Behinderte wollen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung ihrer individuellen Lebensplanung. Eine fundierte und unabhängige Beratung kann ihnen dabei behilflich sein. Aus diesem Grund stellt der Bund für die Dauer von bis zu fünf Jahren jährlich insgesamt 58 Millionen Euro für die Umsetzung und Förderung entsprechender Beratungsangebote zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit dem neuen § 32 SGB IX geschaffen. Auch der Landkreis Esslingen profitiert von den Fördermitteln aus Berlin. Rund 575.000 Euro fließen in ein entsprechendes Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen bei Fragen zur persönlichen Lebensplanung und -gestaltung wahrnehmen können. Durchgeführt wird das Projekt vom Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH. Eine Besonderheit des Beratungsprojekts ist der Einsatz sogenannter Peer-Berater, also Personen, die selbst von einer Behinderung betroffen sind. Sie verfügen über Erfahrungen und Erkenntnisse aus erster Hand. Die Beratung startet in den kommenden Wochen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten werden von der Neuen Arbeit rechtzeitig bekanntgegeben. „Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe. Durch das ergänzende unabhängige Beratungsangebot werden Sie darin unterstützt, ihre persönlichen Wünsche um- und ihre Rechte durchzusetzen. Die Fördermittel des Bundes sind gut investiert“, erklärt der Esslinger Abgeordnete Markus Grübel.