Für die Anschaffung eines Kaminofens gibt es viele gute Argumente – diese Kernbotschaft dürfte bei den meisten Besuchern der Veranstaltung „Richtig Heizen mit Holz“, zu der Markus Grübel MdB am Freitagabend interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Köngener Zehntscheuer eingeladen hatte, im Gedächtnis geblieben sein.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den örtlichen CDU-Vorsitzenden, Stefan Eisenhardt, führte der Esslinger Bundestagsabgeordnete ins Thema ein. „Mit Holz heizen ist ökologisch sinnvoll, denn das Kohlendioxid, welches bei der Verbrennung entsteht, trägt kaum zur Klimaerwärmung bei, da es zuvor von den wachsenden Pflanzen der Atmosphäre entzogen wurde. Darüber hinaus sorgen Kaminöfen für behagliche Wärme und besondere Stimmung in den heimischen vier Wänden“, so Grübel.
Was es alles beim Heizen mit Holz zu beachten gilt, erklärte anschließend Schornsteinfegermeister und Vorstand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) Alexis Gula ausführlich in seinem unterhaltsamen Vortrag. Gula betonte, dass vor allem die Art und Qualität des Brennmaterials direkte Auswirkungen auf die Umwelt hätten. Zeitungen, behandeltes Holz oder Plastikabfälle würden Schadstoffe freisetzen und dürften deswegen im Kaminofen nicht verbrannt werden. Darüber hinaus würde zu viel oder zu feuchtes Brennholz ebenfalls die Luftbelastung steigern und sei im Übrigen auch unwirtschaftlich. „Je mehr Feuchtigkeit ein Holzscheit enthält, desto geringer ist sein Heizwert und damit seine Energieleistung. Optimal ist eine Restfeuchte zwischen 14 und 25 Prozent im Brennholz“, so der Schornsteinfegermeister, der nebenbei auch als Gebäudeenergieberater tätig ist.
Auf die Frage aus dem Publikum, wie lange ein alter Kaminofen noch betrieben werden dürfe, verwies Gula auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Übergangsregelungen und Fristen. Wenn CO-Emissionen und Feinstaubwerte alter Öfen höher sind als in der Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen vorgeschrieben, müssen diese nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Dabei ist der Zeitpunkt abhängig vom Datum auf dem Typenschild des jeweiligen Ofens. Weist das Typenschild ein Datum zwischen 1. Januar 1975 und 31. Dezember 1984 aus, musste das Gerät bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen worden sein. Steht auf dem Typenschild ein Datum zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2020. Für Öfen deren Typenschilder ein Datum zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 zeigen, muss die Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sein.
Abschließend gab Gula zu bedenken, dass es wichtig sei, erst die Meinung eines Fachmanns einzuholen, bevor man sich einen neuen Ofen anschaffe. Schornsteinfeger seien hier die richtigen Ansprechpartner.