In einem übervollen Saal in der Denkendorfer Festhalle, informierte ich kürzlich über Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht und Organ-spende. Es führt zu Problemen, wenn bei schwerer Krankheit die Behandlungswünsche und Vertretung ungeregelt ist. Angehörige haben dann oft keine Befugnis, die medizinische Behandlung zu bestimmen und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist eine vernünftige Vorsorgeregelung in jedem Alter wichtig. Dies umfasst Patien-tenverfügung, Vorsorgevollmacht, und eventuell einen Organspenderausweis.In meinem Vortrag erläuterte ich den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und ging dabei besonders auf die christliche Patientenverfügung und die Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums (BMJ) ein. Die christliche Patientenverfügung berücksichtigt die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Tod. Dazu gehört auch eine deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Unabhängig davon, ob man sich für eine christliche Patientenverfügung oder die vom BMJ vorgeschlagenen Textbausteine zur Formulierung nutzt ist es wichtig, dass darin konkret beschreiben wird, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche man in diesen Situationen hat (z.B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr). Ich rate jedem dazu, sich im Vorfeld bei einem Arzt oder beispielsweise der „Esslinger Initiative“ beraten zu lassen.