Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe letzte Woche für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ärzte dürfen also künftig todbringende Medikamente straffrei verschreiben und so auch wiederholt Hilfe zum Suizid leisten. 2015 wurde die geschäftsmäßige Sterbehilfe per Gesetz verboten. Uns Abgeordneten ging es damals darum, einigen, sehr offensiv werbenden Sterbehilfevereinen Grenzen aufzuerlegen und Beihilfe zur Selbsttötung als Geschäftsmodell zu verbieten. Nach dem Urteil liegt der Ball jetzt wieder bei der Politik. Paragraf 217 StGB muss neu gefasst werden und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entsprechend darauf abgestimmt werden. Daneben müssen die Länder bzw. die Landesärztekammern ihre standesrechtlichen Regeln bezüglich der Berufsordnungen für Ärzte überprüfen. Unabhängig der neuen Situation sehe ich es als Christ immer noch als elementarste Aufgabe an, das Leben bis zum Ende zu schützen. Wir müssen Menschen in Hospizen und Palliativstationen im Sterben begleiten, ihnen durch eine gute Schmerztherapie die Angst nehmen, aber nicht den Sterbezeitpunkt mitbestimmen. der Bundestag hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz 2015 den flächendeckenden Ausbau der palliativen Versorgung in Deutschland beschlossen. Selbsttötung darf keine Therapieoption sein.